Auf der Straße oder im Bahnhof locken seit einiger Zeit Mitarbeiter der Hansestar Marketing GmbH (www.konnex.me) besonders jüngere Leute in angeblich kostenfreie Mobilfunkverträge.
Die versprochene Kostenfreiheit entpuppt sich bei näherer Prüfung als Fallstrick, wenn nicht alle im „Kleingedruckten“ genannten Bedingungen der Marketing-Firma eingehalten werden.
Wegen dieser Verkaufsmasche wurde beispielsweise die Firma Cosma Plus vom Dachverband der Verbraucherzentralen (VZBV) wegen Irreführung über Kostenlosigkeit abgemahnt.
Verärgerten Kunden rät die Verbraucherzentrale, Verträge nach Unterschrift innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Ist die Frist bereits überschritten, sollte der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
Hilfestellungen dabei bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen, denn häufig kann die Stornierung des Mobilfunkvertrages erreicht werden.
Das angebotene Vertragspaket der GmbH enthält ein Smartphone, ein Handy, 30 MB frei pro Monat und zwei Vodafone-Simkarten – so das kostenfreie Vertragsangebot auf den ersten Blick. Wer das „verbindliche Bestellformular“ unterschreibt, sitzt in der Vertragsfalle, beanstandet die Verbraucherzentrale.
Erst nach Rechnungserhalt des Mobilfunkanbieters Vodafone und Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird vielen Betroffenen deutlich, dass das angeblich kostenlose Vertragspaket sehr wohl an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Die Marketingfirma übernimmt zwar die Kosten, dafür müssen die Mobilfunkkarten freigeschaltet und außerdem in den ersten drei Monaten mit jedem Handy insgesamt 50 Minuten telefoniert werden. Der Nachweis darüber soll durch Zusendung der Vodafone-Rechnungen an die Firma erfolgen. Die Kostenübernahme ist darüber hinaus an eine zeitliche Abfolge gebunden. Bei Nichteinhaltung erlischt der Anspruch auf Erstattung. Bei vorzeitiger Vertragskündigung werden ebenfalls keine Kosten erstattet.
Kritisch beurteilt die Verbraucherzentrale in diesem Zusammenhang auch das Verhalten von Vodafone. Der Mobilfunkanbieter wäre gut beraten, sich seine Vertragspartner mal genauer anzuschauen und zu prüfen, auf welchem Wege die Verträge zustande kommen.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale vom 7.12.2010