kino.to – ist Anschauen von Filmen auf kino.to legal oder illegal ? Aktuelle Rechtslage nach der Schliessung

-MKH- (eigener Bericht) mit aktuellen Updates nach der Schliessung der Seite

Kino.to ist eine deutschsprachige Video-on-Demand-Website, die auf Kinofilme, Serien und Dokumentationen spezialisiert ist. Kino.to gehörte laut Alexa Internet im Juli 2009 zu den 50 meistbesuchten Websites in Deutschland. Nach Angaben der Betreiber wird die Seite von rund vier Millionen Zuschauern im Monat besucht. Schätzungen gehen von ca. 400.000 verschiedenen Benutzern täglich aus.

Die Legalität des Angebots insbesondere für die Besucher von Kino.to wird kontrovers diskutiert. Kino.to hostet nach eigenen Angaben keine eigenen Streams, sondern verlinkt nur Embedded Codes von verschiedenen Streamhostern.

Mit den Standardeinstellungen des jeweiligen Players können die gestreamten Filme zumeist nicht auf dem eigenen Rechner gespeichert und damit auch nicht weiterverbreitet werden, lediglich bei einigen Streamhostern ist die Möglichkeit gegeben, Videos im AVI-Format herunterzuladen.

Filmfirmen und Lobbyorganisationen wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen halten das Angebot jedoch für rechtswidrig. So hafte Kino.to als sogenannter Aggregator, zumindest jedoch als Störer. Seit 2008 ermittelt die GVU gegen die Kino.to-Betreiber, die in Deutschland vermutet werden.

Auf der Website der Lobbyorganisation Respect Copyrights ist zu lesen, dass durch das Anschauen eines Streams eine Straftat begangen werden könne, da aufgrund der Technik beim Streamen eine Zwischenspeicherung auf dem eigenen Rechner durchgeführt und damit rechtlich gesehen eine so genannte Raubkopie erzeugt werde. Dennoch hat es bisher noch keine entsprechenden Klagen und Prozesse gegeben.

Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung ist jedoch „der bloße Abruf copyright-geschützter Inhalte in einer bislang straffreien rechtlichen Grauzone angesiedelt“, so dass – wie Spiegel Online ergänzt – „im Hinblick auf die Stream-Dienste die Rechtslage durchaus nicht so klar ist, wie GVU und Respect Copyrights Glauben machen wollen. Ausserdem wird auf die Gefahren von Abo-Abzocke  im Artikel  vom 6.4.2009 verwiesen.

In einer Presseerklärung verkündete Respect Copyrights daher, dass man bereits versuche, „eine Kooperationsvereinbarung mit den Internetserviceprovidern zu erzielen“, um den Zugang für solche Dienste zu erschweren.

Die Zulassungsbehörde für Internet-Adressen in Tonga schweigt sich über die Daten der Domain-Inhaber völlig aus

Finanzierungs- und Werbepraktiken sowie Gefahren

Die Verbraucherzentrale warnt Internetnutzer vor der Benutzung von Kino.to:  Bei vielen Streamhostern weisen Pop-ups oder nachempfundene Windows-Fehlermeldungen auf angeblich fehlende oder veraltete Plug-ins oder Videoplayer bekannter Anbieter hin, ganz unabhängig davon, ob entsprechende Aktualisierungen oder Neuinstallationen notwendig sind. Zudem werden Scareware-Methoden eingesetzt, das heißt, dass falsche Warnmeldungen auf eine angebliche Bedrohung hinweisen.

Ein Klick auf eine solche Meldung führt zu Weiterleitungen auf Webseiten, die dem Nutzer eine Lösung für das Problem versprechen. Durch das Vornehmen einer Registrierung und einer vermeintlichen Software-Aktualisierung wird jedoch häufig ein Vertrag über ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen.

Verbraucherschützer warnen, Kino.to sei „eine der schlimmsten Abo-Fallen im Web“. Zudem führen einige Links zu kommerziellen Usenet-Anbietern.

Facto24 gibt Besuchern von Kino.to den Rat, Software, falls sie benötigt wird, aus vertrauenswürdigen Quellen (z. B. bei den Anbietern der Programme selbst) zu beziehen.

Wer kino.to besucht und bereits einen eigenen Flash-Player auf seinem Rechner hat, kann diesen ohne eine Neu-Installation zum Anschauen von etwa 20% der Filme benutzen.

Oft wird nämlich vom Nutzer verlangt, einen bestimmten Player downzuloaden, damit er die Filme sehen könne. Meist wird dabei zu Abofallen wie etwa softwaresammler etc. verlinkt.

Facto24 gibt Ihnen hier einen Link zu einer seriösen Quelle um den DIVX-Player zu bekommen ):

Als Alternative für Leute, die verunsichert sind und kino.to nicht trauen, verweisen wir auf die normalen etablierten Online-Videotheken wie etwa Maxdome und bieten unseren Lesern ganz aktuell ein kostenloses Probeabo für 30 Tage (bitte rechtzeitig kündigenoder dabei bleiben, wenn Ihnen der Service gefällt)
Quellen: Wikipedia , Facto24, Spiegel.de, Shortnews


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Alternativ hierzu gibt es Angebote von Videotheken die Ihnen aktuelle Blockbuster auch mit BLUE RAY DVD´s direkt nach Hause schicken


Update per 8.6.2011:

kino.to wurde dicht gemacht. Die deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt und hat mehrere Verhaftungen getaetigt.

Auf der Webseite erscheint ein Hinweis, dass İnternet-user, die sich widerrechtlich Filme runtergeladen habe angeblich strafbar gemacht haetten.

Facto24.de meint: ganz so einfach geht es auch nicht.

Während Kino.to offiziell immer angab, nur als eine Art Aggregator Streams von aktuellen Filmen zu sammeln und bereitzustellen, hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben Hinweise, die das widerlegen sollen. Es gebe Indizien auf eine enge Verflechtung von mehreren Streamhostern mit der Portalseite. Weitere Anhaltspunkte legen nahe, dass einige dieser Speicherdienste für direkt abspielbare Filmraubkopien aktiv zum Funktionieren des Systems von Kino.to beitragen oder sogar eigens zu diesem Zweck gegründet und von den Verantwortlichen der Portalseite selbst betrieben wurden.

Anscheinend gab es auch mehrere Verhaftungen von angeblichen Portalbetreibern.

Sobald es etwas definitives dazu gibt werden wir updaten.

Nachdem kino.to jetzt unwiderruflich geschlossen wurde steht natürlich die Frage im Raum:

Haben ehemalige Nutzer von kino.to etwas zu befürchten ? Wie ist das mit den angeblich gespeicherten IP’s ??

Die Rechtsanwaelte Wilde Beuger & Solmecke haben hierzu eine erste Abhandlung geschrieben welche İhr hier nachlesen könnt

Und wer es gar nicht mehr ohne kino.to aushaelt, der findet vielleicht auf  https://www.hulu.com/ das gesuchte kostenlose Filmvergnügen…

Update 12.6.2011
kino.to – Streaming strafbar? Druck auf Raubkopierer

Die GVU will kino.to-Benutzer zunaechst doch nicht verfolgen

Vorerst gibt es Entwarnung für alle ehemaligen Nutzer des Streaming-Portals kino.to.

In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe) sagt Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten (GVU), dass man Schritte gegen User nicht forcieren werde.

Der Focus zitiert den zuständigen Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein: „Zu gegebener Zeit werden wir prüfen, ob sich auch Nutzer strafbar gemacht haben.“ Schon allein wegen fehlender Daten über die User könne das allerdings schwierig werden.

Das heißt: Der Fokus der Strafermittler richtet sich gegen die Serverbetreiber, die mit kino.to zusammen gearbeitet haben. Aktuell soll es sich dabei um 18 bekannte Filesharing- und Streaming- und Downloadportale handeln, die quasi das inhaltliche Rückgrat von kino.to gebildet haben und deren Adressen und Betreiber weitestgehend bekannt sind.

Quelle: verbraucherschutz.tv

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