Onlinespiele für Kinder auf Webseiten der Lebensmittelindustrie sind häufig Werbung für stark zucker- und fetthaltige Produkte. Zudem werden persönliche Daten der Kinder erfasst.
Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg von zehn Onlinespielen ( Browsergame) zehn verschiedener Anbieter.
Die untersuchten Onlinespiele sind zu finden unter www.vzhh.de. Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung:
- Höchstes Kinderfängerpotential wurde beim Kinder-Überraschungsei von Ferrero, bei Pom-Bär von funny und Leibniz Zoo von Bahlsen festgestellt. Mit Fragen nach persönlichen Daten und/oder hohen Zuckergehalten in den Produkten vereinten sie die meisten Minuspunkte auf sich.
- Direkte Verkaufsförderung: Das Spielen mit den beworbenen Produkten oder deren Symbole, fand bei allen untersuchten Spielen statt, etwa bei Paula-Pudding von Dr. Oetker oder Choco-Krispies von Kellogg`s. Bei Capri Sonne gab es sogar die direkte Aufforderung „Hol Dir den Beutel aus Gold“.
- Rote Nährwertampel: Fast alle beworbenen Produkte beinhalten eine „Extra Portion Zucker und Fett“ statt kalorienärmerer Zutaten. So mussten bei acht von zehn Produkten mindestens eine rote Ampel für Zucker oder Fett vergeben werden.
- Mit Gewinnspielen wurden die Kids noch zusätzlich auf zwei Verpackungen geködert, und viermal gab es auch Spielzeugbeigaben.
- Datensicherheit: Bei sechs von zehn der untersuchten Spieleseiten werden persönliche Daten wie Name und Alter oder eine Registrierung verlangt.
- Auch Selbstverpflichtungen der Lebensmittelindustrie schützen die Kinder meistens nicht. Denn Hersteller verstoßen gegen ihre eigenen Grundsätze. Einige schaffen sich individuelle Bewertungskriterien, etwa Kellogg’s in Form von unrealistisch kleinen Portionsgrößen. Noch schlimmer: Bei 40 Prozent der untersuchten Spiele hatten sich die Unternehmen noch nicht einmal derartigen Selbstverpflichtungen angeschlossen.
Auch die Verhaltensgrundsätze des Deutschen Werberates werden von der Verbraucherzentrale als zu unkonkret eingeschätzt.
„Der Gesetzgeber muss endlich verbindliche Regelungen schaffen, denn die Selbstverpflichtung der Lebensmittelwirtschaft greift nicht“,
so Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg.
„Nur klare Vorgaben und wirkungsvolle Sanktionen können die Werbeattacken gegen Kinder stoppen.“
Weitere Informationen:
Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
www.ampelcheck.de: Ampelcheck für viele Lebensmittel
www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Kinderlebensmittel-Dossier-vzbv-Januar-2012.pdf: Dossier Kinderlebensmittel des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
www.vzbv.de/10674.htm Pressemitteilung „Kinderspielseiten im Internet – kein rechtsfreier Raum“, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Quelle: Pressemitteilung VZ Hamburg vom 10.12.2012