Für Ihre Inkassotätigkeit in Sachen Genealogie.de kassierte die bekannte Münchner Inkasso-Anwältin Katja Günther erneut eine Schlappe vor Gericht.
Im Urteil vom 07. Oktober 2010 beim AG Schwelm fand eine Richterin klare Worte.
Für dubiose Dienstleistungen im Internet soll oft etwas bezahlt werden, obwohl die Forderungen unberechtigt sind. Viel zu oft lassen sich die Opfer solcher Abzockseiten durch Drohschreiben von Mahnanwälten zur Zahlung zwingen.
Manche Gerichte in Deutschland bewerten dies als Beihilfe zu Betrug…
Sehen Sie den TV Beitrag zur Genealogie Abzocke
Quelle: Antiabzockenet-Blog