Kanzleien Georg Wohlfahrt & Partner und Dr. Schneider & Wieland mit Gewinnspiel Abzocke

Bundesweit wollen die vermeintlichen Kanzleien Georg Wohlfahrt & Partner aus Essen und Dr. Schneider & Wieland aus Hamburg Verbraucher abkassieren.

Verbraucherzentrale rät zur Strafanzeige

Auch Brandenburger Verbraucher sind davon betroffen.

„Werden unberechtigt Spieleinsätze eingefordert oder Gewinne gegen Vorkasse versprochen gilt: Forderungen nachweislich widersprechen und keine Vorkasse leisten!“,

warnt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Einige Verbraucher haben Schreiben von Dr. Schneider & Wieland (Rechts-anwälte, Steuerberater, Notar) erhalten, in denen ihnen ein Gewinn aus der Schweiz in Höhe von 59.000 Euro in Aussicht gestellt wird, wenn sie in Hamburg anrufen.

„Wer sich dort meldet wird aufgefordert, vorab 1.000 Euro zu überweisen, damit der Geldbeförderer aus der Schweiz die Zollgebühren entrichten könne“,

erklärt Juristin Fischer-Volk die gängige Masche.

„Wer das Geld überweist, sieht es nie wieder. Hinzu kommt, dass diese Kanzlei gar nicht existiert, weshalb die Verbraucherzentrale zur Strafanzeige bei der Polizei rät.“

Einen anderen Abzocktrick wendet die vermeintliche Kanzlei Georg Wohlfahrt & Partner aus Essen an.

Sie fordert von Verbrauchern angeblich rückständige Spieleinsätze aus einer Lotto-Spielgemeinschaft zuzüglich Gebühren ein.

Betroffene stellen in den Briefen der Kanzlei, die alle auf den 08. Oktober 2012 datiert sind, auffällige Unstimmigkeiten fest: Die Absenderangaben enthalten keine Telefon- und Faxnummer sowie keine Email-Adresse. Häufig sind die Adressangaben fehlerhaft. Die angegebene Bankverbindung befindet sich in Bulgarien. Der Firmensitz in Essen ist unter der angegebenen Adresse nicht ermittelbar.

Verbraucherschützerin Fischer-Volk rät auch in diesem Fall zur Strafanzeige.

Betroffene sollten unberechtigten Forderungen nur einmal per Einwurfein-schreiben widersprechen und dann weitere Schreiben ignorieren.

Falls die Gauner dennoch dreist genug sind, einen Gerichtlichen Mahnbescheid zu unberechtigten Forderungen auf den Weg zu bringen, sollten betroffene Verbraucher umgehend Widerspruch einlegen. Im Zweifelsfall hilft die Verbraucherzentrale weiter.

Quelle: Pressemitteilung VZ Brandenburg

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