Jobcenter musste Sanktion zurücknehmen
Aufgrund eines Eilantrages beim zuständigen Sozialgericht musste das Jobcenter Braunschweig eine Hartz IV Leistungskürzung von 100 Prozent gegen eine schwangere Hartz IV Bezieherin wieder zurücknehmen.
Die Sozialrichter wiesen das Jobcenter zurecht und machten darauf aufmerksam, dass in diesem Fall bereits das Zustandekommen der Ein-Euro-Job-Maßnahme rechtswidrig sei.
Ohne eine Wahl lenkte das Jobcenter ein und verwarf die Sanktion.
Zuvor hatte die Behörde noch verlautbaren lassen, dass eine Verkürzung des Sanktionszeitraums nicht in Frage komme, da für die Leistungskürzung ein „öffentliches Interesse“ bestehe.
Vorausgegangen war eine Leistungskürzung des Jobcenter Braunschweig für die junge Schwangere um 100 Prozent, weil diese sich geweigert hatte, während der Schwangerschaft einen ein-Euro-Job anzutreten, der ihrer Ansicht nach wegen der Schwangerschaft und ihrem gesundheitlichen Zustand nicht zumutbar war.
Darauf hin kürzte ihr der Jobcenter für drei Monate die Leistungen um 100 Prozent und strich auch den Zuschlag für den Mehrbedarf bei Schwangerschaft ab 1. Januar. Ausdrücklich wurde ihr mitgeteilt, dass auch eine Verkürzung des Sanktionszeitraums im Interesse der Allgemeinheit nicht in Frage käme.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf dem Braunschweiger Jobcenter vor, unmenschliche Entscheidungen zu treffen und dabei billigend gesundheitliche Folgen für eine junge Schwangere und ihrem Ungeborenen in Kauf zunehmen und kommentierte:
„Wir haben schon einige schlimme Sachen im Zusammenhang mit Sanktionen erlebt. Das Verhalten des Jobcenters Braunschweig toppt jedoch alles. Der zuständige Jobcenter hatte selbst bei einem Anhörungstermin erlebt, dass sich die werdende Mutter in keinem guten Gesundheitszustand befindet. Ihr Freund musste sie stützen, da sie unter starken Kreislaufproblemen litt. Dennoch schloss der Jobcenter eine Verkürzung des Sanktionszeitraums im Interesse der Allgemein kategorisch aus. Deutlicher kann man nicht klar machen, welchen Stellenwert der Nachwuchs von Hartz IV-Bezieherinnen hat. Wir haben der jungen Mutter deshalb sofort einen Anwalt besorgt und gehen davon aus, dass das zuständige Sozialgericht die Sanktionen in den nächsten Tagen aufheben wird“,
so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
Der jungen Frau wurden vom Jobcenter Lebensmittelgutscheine zugebilligt, die sie wöchentlich abholen sollte. Schon beim ersten Termin lehnte der Jobcenter die Übernahme von Fahrtkosten ab. Es wäre für sie zumutbar, dass sie die Strecke zu Fuß zurücklegt ( 10 km). Ebenso wurden ihr diese Woche das Geld für die Arztpraxisgebühr und die Zuzahlung ihrer dringend benötigten Medikamente verweigert. Diese wären im Hartz IV-Regelsatz enthalten.
Hier der ganze Bericht im Erwerbslosen Forum