Job­center kürzte Schwan­geren die Leis­tungen um 100 Pro­zent und musste Sanktion zurücknehmen

Job­center musste Sank­tion zu­rücknehmen

Auf­grund eines Eilan­trages beim zu­stän­digen So­zi­al­ge­richt musste das Job­center Braun­schweig eine Hartz IV Leis­tungs­kür­zung von 100 Pro­zent gegen eine schwan­gere Hartz IV Be­zie­herin wieder zu­rücknehmen.

Die So­zi­al­richter wiesen das Job­center zu­recht und machten darauf auf­merksam, dass in diesem Fall be­reits das Zu­stan­de­kommen der Ein-Euro-Job-Maß­nahme rechts­widrig sei.

Ohne eine Wahl lenkte das Job­center ein und ver­warf die Sank­tion.

Zuvor hatte die Be­hörde noch ver­laut­baren lassen, dass eine Ver­kür­zung des Sank­ti­ons­zeit­raums nicht in Frage komme, da für die Leis­tungs­kür­zung ein „öf­fent­li­ches In­ter­esse“ be­stehe.

Vorausgegangen war eine Leistungskürzung des Job­center Braun­schweig für die junge Schwan­gere  um 100 Pro­zent, weil diese sich geweigert hatte, während der Schwangerschaft einen ein-Euro-Job anzutreten, der ihrer An­sicht nach wegen der Schwan­ger­schaft und ihrem ge­sund­heit­li­chen Zu­stand nicht zu­mutbar war.

Darauf hin kürzte ihr der Job­center für drei Mo­nate die Leis­tungen um 100 Pro­zent und strich auch den Zu­schlag für den Mehr­be­darf bei Schwan­ger­schaft ab 1. Ja­nuar. Aus­drück­lich wurde ihr mit­ge­teilt, dass auch eine Ver­kür­zung des Sank­ti­ons­zeit­raums im In­ter­esse der All­ge­mein­heit nicht in Frage käme.

Das Er­werbs­losen Forum Deutsch­land warf dem Braun­schweiger Job­center vor, un­mensch­liche Ent­schei­dungen zu treffen und dabei bil­li­gend ge­sund­heit­liche Folgen für eine junge Schwan­gere und ihrem Un­ge­bo­renen in Kauf zu­nehmen und kommentierte:

„Wir haben schon ei­nige schlimme Sa­chen im Zu­sam­men­hang mit Sank­tionen er­lebt. Das Ver­halten des Job­cen­ters Braun­schweig toppt je­doch alles. Der zu­stän­dige Job­center hatte selbst bei einem An­hö­rungs­termin er­lebt, dass sich die wer­dende Mutter in keinem guten Ge­sund­heits­zu­stand be­findet. Ihr Freund musste sie stützen, da sie unter starken Kreis­lauf­pro­blemen litt. Den­noch schloss der Job­center eine Ver­kür­zung des Sank­ti­ons­zeit­raums im In­ter­esse der All­ge­mein ka­te­go­risch aus. Deut­li­cher kann man nicht klar ma­chen, wel­chen Stel­len­wert der Nach­wuchs von Hartz IV-Be­zie­he­rinnen hat. Wir haben der jungen Mutter des­halb so­fort einen An­walt be­sorgt und gehen davon aus, dass das zu­stän­dige So­zi­al­ge­richt die Sank­tionen in den nächsten Tagen auf­heben wird“,

so Martin Behr­sing, Spre­cher des Er­werbs­losen Forum Deutsch­land.

Der jungen Frau wurden vom Job­center Le­bens­mit­tel­gut­scheine zu­ge­bil­ligt, die sie wö­chent­lich ab­holen sollte. Schon beim ersten Termin lehnte der Job­center die Über­nahme von Fahrt­kosten ab. Es wäre für sie zu­mutbar, dass sie die Strecke zu Fuß zu­rück­legt ( 10 km). Ebenso wurden ihr diese Woche das Geld für die Arzt­pra­xis­ge­bühr und die Zu­zah­lung ihrer drin­gend be­nö­tigten Me­di­ka­mente ver­wei­gert. Diese wären im Hartz IV-Re­gel­satz ent­halten.

Hier der ganze Bericht im Erwerbslosen Forum

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