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Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor gefälschten Abmahnungen, die gerade zahlreich in deutschen E-Briefkästen landen.
Viele Verbraucher haben in den vergangenen Wochen eine E-Mail von der Grevenreuth AG erhalten. Auf den ersten Blick sieht das Schreiben recht offiziell aus, Briefkopf, Geschäftsadresse und eine Bearbeitungsnummer finden sich in der Mail.
Der Absender der Email kommt gleich zu Beginn des Schreibens zur Sache:
„Sehr geehrte Damen und Herren, laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant ‚Universal Music‚ festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschützes Materiel in Form von Musik heruntergerladen haben…
Es wird daraufhin der Adressat abgemahnt.
Tatbestand ist hierbei die Verletzung des Urheberrechts. Angeblich habe man nach Prüfung der IP-Log-Daten heraus gefunden, dass von diesem Internetanschluss aus häufig Musik illegal runtergeladen wurde. Es folgt die Aufforderung, 50 Euro zu zahlen.
Das ist jedoch viel zu wenig. Bei richtigen Abmahnungen der Musik-Industrie, in diesem Fall Universal Music, geht es meistens um dreistellige Beträge (so zwischen 500 – 700 Euro)
Die Verbraucherschutzzentrale hat die Sache geprüft, mit dem Ergebnis, es handle sich um Betrüger.
Die VZ rät:
Echte Abmahnungen sollte man unbedingt ernst nehmen
Im Falle der Grevenreuth AG kann das Schreiben aber getrost in den virtuellen Papierkorb geschoben werden: Laut den Verbraucherschützern ist weder das Unternehmen noch die genannte Adresse in Osnabrück ausfindig zu machen, die genannten Rufnummern seien tot.
Die Verbraucherschützer warnen aber davor, Mahnschreiben generell zu ignorieren. Es gibt durchaus Abmahnungen wegen Urheberrecht, die ernst genommen werden sollten. Hier erhalten die Betroffenen laut Erfahrung der Verbraucherschützer meist mehrseitige Anwaltsschreiben, in denen detailliert dokumentiert ist, welche Musiktitel oder Filme der Beschuldigte wann mit welcher IP-Adresse heruntergeladen – und dabei in der Regel parallel online zum Download angeboten – haben soll.
Zudem liege solchen Schreiben meist eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. In solchen Fällen rät die Verbraucherzentrale, nicht zu zögern und einen spezialisierten Fachanwalt aufzusuchen.
In Zweifelsfällen hilft auch ein Anruf in den Verbraucherzentralen weiter.
Quelle: VZ Hessen