Gewerbeauskunft-Zentrale neues Urteil
Nun ist es amtlich: die Gewerbeauskunft Zentrale hat sich vom Amtsgericht Düsseldorf ein kundenfreundliches Urteil eingefangen und muss nun das bereits gezahlte Geld zurückerstatten, sowie die Gerichtskosten tragen.
Die Gewerbeauskunft-Zentrale hatte jedoch gegen das Urteil fristgerecht Berufung eingelegt. Das Landgericht Düsseldorf, die nächsthöhere Instanz, wies aber bereits beim ersten Termin den Prozessbevollmächtigten der Gewerbeauskunft-Zentrale ausdrücklich darauf hin, dass es die Argumentation des amtsgerichtlichen Urteils unterstütze und entsprechend die Berufung abweisen werde.
Daraufhin zog die Gewerbeauskunft-Zentrale die Berufung zurück, um kein ablehnendes Urteil zu kassieren, das nachteilig bei der weiteren Geltendmachung ihrer Forderungen gewesen wäre.
Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf rechtskräftig. Die Gewerbeauskunft-Zentrale muss nun das bereits gezahlte Geld zurückerstatten.
Hinter der Gewerbeauskunft-Zentrale verbirgt sich die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf, deren Geschäfte Sebastian Cyperski führt. Sie verschickte in der Vergangenheit massenhaft behördlich anmutende Schreiben, in denen Betrieben ein Eintrag angeboten wurde, mit dem sie sich im Internet empfehlen können. Füllte der Firmeninhaber das Formular mit seinen Daten aus und schickte es unterschrieben zurück, flatterte ihm wenige Tage später eine Rechnung über 569,06 Euro ins Haus. Zahlte er diesen Betrag nicht, folgten in der Regel diverse aggressive Mahnschreiben.
Mit diesem Geschäftsmodell hatte Sebastian Cyperski mit seiner Gewerbe-Auskunftszentrale jahrelang kleinere und mittlere Firmen und deren Geschäftsinhaber mit seinen SPAM-mails und mit den Rechnungen genervt, welche unvorsichtige Gewerbetreibende erhielten, welche die Kostenhinweise übersahen oder die auf das amtlich anmutende Anschreiben hereinfielen.
Immer wieder fielen und fallen Firmeninhaber auf diese dubiose Masche herein. Denn es bleibt nicht bei dieser einmaligen Geldforderung. Wer sich den klein gedruckten Text des Formulars genau durchliest, stößt auf folgenden Satz: „Durch die Unterzeichnung wird der Basiseintrag für zwei Jahre verbindlich bestellt.“ Danach wären zwei Mal 569,06 Euro zu entrichten.
Rechtsexperten sehen jedoch keinerlei Zahlungsverpflichtung.
„Der Hinweis ist derart versteckt, dass er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unter die ‚Überraschenden Klauseln‘ fällt und von daher unwirksam ist“,
sagt Rechtsanwalt Sannmann, welcher das vorliegende Urteil gegen die GWE erstritten hat
Das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf ist inzwischen rechtskräftig. Die Gewerbeauskunft-Zentrale muss nun das bereits gezahlte Geld zurückerstatten und die Gerichtskosten tragen.
„Solche dubiosen Machenschaften sind nur dadurch zu unterbinden, dass man sich wehrt“,
sagt Rechtsanwalt Sannmann, der sich über seinen Erfolg freut.
Gewerbeauskunft-Zentrale hat ein Urteil kassiert. Ob dies das Ende der dubiosen Machenschaften bedeutet, bleibt abzuwarten.