Derzeit erhalten viele Konsumenten in Österreich und Deutschland ein Schreiben der Inkasso Dienst GmbH mit einer Forderung in Höhe von 133,45 Euro oder Schreiben einer Kanzlei für Forderungsmanagement, Georg Wohlfahrt & Partner über einen Betrag in Höhe von 127,70 Euro.
In den Schreiben wird behauptet, dass diese Forderungen aus der Teilnahme am Gewinnspiel-eintragungsservice Magoo24.com bzw. an der Spielgemeinschaft Gewinnprofi Lotto entstanden sind.
Beispiel der Forderungsschreiben
Inkasso Dienst GmbH
Georg Wohlfahrt & Partner
FACTO24 rät:
Lassen Sie sich durch dieses Schreiben nicht unter Druck setzen.
Zahlen und antworten Sie auf keinen Fall. An den angegebenen Adressen ist kein Inkassobüro beziehungsweise keine Kanzlei zu finden.
ALLES SCHWINDEL UND BETRUG
Quelle: Arbeiterkammer
Verbraucherzentrale in Deutschland rät zur Strafanzeige
Einen uralten Abzocktrick wendet die vermeintliche Kanzlei Georg Wohlfahrt & Partner aus Essen an.
Sie fordert von Verbrauchern angeblich rückständige Spieleinsätze aus einer Lotto-Spielgemeinschaft zuzüglich Gebühren ein.
Betroffene stellen in den Briefen der Kanzlei auffällige Unstimmigkeiten fest: Die Absenderangaben enthalten keine Telefon- und Faxnummer sowie keine Email-Adresse. Häufig sind die Adressangaben fehlerhaft. Die angegebene Bankverbindung befindet sich in Bulgarien. Der Firmensitz in Essen ist unter der angegebenen Adresse nicht ermittelbar.
Verbraucherschützerin Fischer-Volk rät in diesem Fall zur Strafanzeige
Betroffene sollten unberechtigten Forderungen nur einmal per Einwurfein-schreiben widersprechen und dann weitere Schreiben ignorieren.
Falls die Gauner dennoch dreist genug sind, einen Gerichtlichen Mahnbescheid zu unberechtigten Forderungen auf den Weg zu bringen, sollten betroffene Verbraucher umgehend Widerspruch einlegen. Im Zweifelsfall hilft die Verbraucherzentrale weiter.
Gerade in der Vorweihnachtszeit sitzt das Geld bei vielen Verbrauchern locker, da es Weihnachtsgeld gab. Das wissen natürlich auch die Betrüger, die sich hier als falsche Inkassodienste oder vermeintliche Anwaltsbüros ausgeben, und mit dem Einzug dubioser Forderungen am Weihnachtsgeld teilhaben wollen