Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen die umstrittene Anwältin eingestellt. Günther sei bei ihrem Inkasso für umstrittene Onlinedienste im Internet weder Betrug noch Nötigung oder gar Erpressung nachzuweisen.
Die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther sorgt seit Jahren für Schlagzeilen – und Verunsicherung bei hunderttausenden Verbrauchern. Günther verschickt u.a. Mahnbriefe.
Anwältin Günther könne nicht nachgewiesen werden, dass sie Forderungen geltend macht, „bei denen die Unbegründetheit von vornherein feststeht“, meint die Staatsanwaltschaft in München. Das Einfordern von Geld „bei unsicherer Rechtslage“ reiche nicht aus, um als Betrug geahndet zu werden.
Und auch die Tatsache, dass Anwältin Günther vielen Opfern Gerichtsverfahren androhte, ohne dann wirklich zu klagen, ist für die bayerische Behörde strafrechtlich nicht zu beanstanden: „Die Mahnpraxis der Beschuldigten, die je nach Blickwinkel sozialethisch fragwürdig erscheinen mag, kann nicht unter den Tatbestand des § 263 Strafgesetzbuch (Betrug) subsumiert werden.“
Auch Nötigung könne Katja Günther nicht nachgewiesen werden, meint die Staatsanwaltschaft weiter. Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne ist eine „Drohung mit einem empfindlichen Übel“. So etwas mache Katja Günther nicht.
Quelle und ganzer Bericht bei Augsburger-allgemeine