Deutscher Video-Ring / PVZ – aggressive Werbung um Abos der gerd c. handelsonderneming gmbh limburg

Deutscher Video-Ring / pvz stockelsdorf aggressive Werbung um Abos

Betreibt der Deutsche Videoring / PVZ aggressive und unlautere Passantenwerbung in Fußgängerzonen ?

Es gibt anscheinend viele verunsicherte und unzufriedene Verbraucher, denen Abos aufgedrückt wurden.

Ist Ihnen so etwas passiert ?

Die Verträge laufen seit März 2010 auch über:

gerd c. handelsonderneming gmbh limburg

Gerd C. Meyd Handelsonderneming GmbH

65549 Limburg Am Fleckenberg 15

Telefonnummer: (06431) 958113
Telefaxnummer: (06431) 52585

email adresse:

in**@pv*.de











im Forum recht-in.de schreibt ein verunsicherter Verbraucher:

Auch auf die PVZ reingefallen

Hallo an alle, echt ne frechheit was die PVZ da abzieht. Ich wurde vor ca. 2 monaten in einem Einkaufszentrum von einem jungen Mann, angeblich aus Kiel, angesprochen ob ich nicht interesse hätte an einem „Projekt“ teilzunehmen bei den ich 2 monate gratis zeitschriften meiner wahl bekomme würde. Jugendliche würden diese Zeitschriften ausliefern und auf ihre zuverlässigkeit geprüft werden, hieß es. Dann würde ich einen fragebogen erhalten und dabei entscheiden können ob ich ein Abo eingehen möchte oder nicht. Naja, bin manchmal leider zu glaubwürdig und hab meine Daten rausgegeben, bei der Kontonr. versicherte er mir, das die nur für eine Schufa-Auskunft dienen würde und wie er sagte, wir wollen ja keine schnorrer. Nach etwa zwei Wochen kam meine erste „gratis“ Zeitschrift und das mittlerweile woche für woche, da ich im umzugstreß war, blieben die zeitschriften und briefe liegen. Jetzt habe ich einen Brief vom 13.10.09 gefunden von der D.V.R – deutscher video ring, mit dienstleister PVZ. In dem hab ich erfahren das ich ein abo abgeschlossen habe und mein Dankeschön ist eine Gutschrift in Höhe von 24,- €, darüber hinaus habe ich eine gute Tat getan und unterstütze eine Gemeinde am Kilimanscharo *lol*. Habe keine Vertragsunterlagen, Widerrufsbelehrung und ich weiß nicht was ich angeblich zu bezahlen habe und wann der betrag abgebucht, nur „branchenüblich sind die Bezugsgebühren im Vorraus fällig“. Was ich ein bissen merkwürdig finde, ist das da 2 verschiedene adressen von der DVR angegeben sind und die von PVZ!!!

auf antispam.de liest sich das selbe Thema Videoring so:

Jetzt finde ich endlich mal Zeit ein Erlebnis der letzten Woche niederzuschreiben:

Ich war grade beim Weihnachseinkauf und auf der Suche nach einer Anzugjacke, als ich von der Seite angesprochen wurde. Augenscheinlich eine junge Frau, um die 20 Jahre, mit einem Klemmbrett in der Hand.

Sie: Du bist doch bestimmt schon 18?
Ich: Sie bitte. Ich bin 23.
Sie: Sehr gut, darf ich dich was fragen?
Ich: Wieso duzen Sie mich?
Sie: Ähh, darf ich Sie etwas fragen?
Ich: Worum geht es denn?
Sie: Wir wollen im nächsten Jahr 10.000 neue Stellen besetzen und deswegen möchten wir einen Test durchführen. Wir suchen für Deutschland Austräger und da möchen wir Sie fragen, ob Sie uns helfen könnten, die Austräger zu testen.
Ich: Und wie soll das ablaufen?
Sie: Sie suchen Sie eine Zeitschrift, ganz gleich welche, aus und diese bekommen Sie dann 8 mal kostenlos zugestellt.
Ich: Es handelt sich also um ein Abo?
Sie: Nein nein, das endet automatisch. Im achten Heft finden Sie eine Karte, die sie einfach an uns innerhalb von 6 Wochen zurückschicken. Da kreuzen Sie dann an, ob das Heft immer pünktlich erhalten haben. Wenn ja ist das gut für den Austeiler, wenn nicht dann ist ja klar. Dann werden wir den nicht einstellen.
Ich: Wer ist denn „wir“?
Sie: Der DVR, Deutscher Video Ring
Ich: Na gut, das kann man ja machen.
Sie: Darf ich dann Ihre Adresse haben?
Ich: Haben Sie keine Karte, auf der man das einträgt, AGB & Widerrufsfristen lesen kann, von der mir dann eine Kopie ausgehändigt wird.
Sie: Nee, ich trag das hier nur ein…
Ich: Was ist das für eine Liste darunter?
Sie: Das ist die Liste aller Zeitschriften, die wir haben.
Ich: Also ich würde mich für die Zeitschrift „Salzkristall“ interessieren.
Sie: Oh, da muss ich grad mal schauen… Nein, die haben wir nicht. Wollen Sie vielleicht die Autobild? Oder den Focus?
Ich: Nein, das brauch ich nicht. Ich züchte Salzkristalle, wissen Sie?
Sie: Wie wäre es mit dem Spiegel?
Ich: Salz ist ein hochinteressantes Element. Kennen Sie den Ionisierungseffekt von Salzkristallen? Haben Sie eine Salzkristalllampe bei sich zuhausen?
Sie: Nein, aber…
Ich: Sagen Sie, welche Zeitschrift lesen Sie denn gerne?
Sie: Die Bravo.
Ich: Wieso tragen Sie dann nicht Ihre Adresse da ein. Sie bekommen 8 Ausgaben gratis…
Sie: Ich als Mitarbeiterin darf das nicht.
Ich: Sie arbeiten also für den Deutschen Video Ring?
Sie: Ja.
Ich: Wieso suchen Sie dann neue Austräger? Sie zerstören doch ihren Arbeitsplatz, wenn Sie andere rekrutieren.
Sie: Wollen Sie denn nun eine Zeitschrift?
Ich: Ja, das Magazin „Salzkristall“, aber das haben Sie ja nicht…
Sie: Tut mir leid, aber wie wäre es denn mit dem Stern?
Ich: Wussten Sie, das sich der Ionisierungseffekt durch das Erwärmen des Salzes verstärkt? Die Erwärmung des Kristalls mit Hilfe einer eingebauten Glühbirne oder einem Teelicht…

In dem Moment hat Sie sich abgewendet. Scheinbar hat Sie gemerkt, das Sie bei mir nicht landen konnte…

inzwischen mehren sich die Anzeichen, daß aggressive Drückerkolonnen wieder vermehrt in Deutschlands Fußgängerzonen unterwegs sind, um Zeitschriften-Abos mit der Masche „Jobs für Schüler“ an den Konsumenten zu bringen. Hierbei soll anscheinend nicht auf das Widerufsrecht hingewiesen werden.

Nach den Schilderungen von Betroffenen kann zumindest daran gezweifelt werden, was zur Folge hätte, dass keine Widerrufsfrist in Gang gesetzt wird. Die Beweislast dafür, dass eine Widerrufsfrist ordnungsgemäß in Gang gesetzt wurde, trifft jedenfalls gemäß § 355 II, S. 4 BGB den Unternehmer.

Weiterhin müsste ferner bewiesen werden, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde.

Auch hieran könnten Zweifel angemeldet werden, denn schließlich füllten die Betroffenen das Formular aus, in dem Glauben, sie erhielten eine Zeitschrift für 2 Monate gratis ohne weitergehende Verpflichtungen.  Stattdessen bekommen sie jedoch ein kostenpflichtiges Abo mit einer Laufzeit von 14 Monaten aufgedrückt, in welchem lediglich die ersten beiden Monate gratis sind

Der Verbraucherschutz stellt dazu ganz allgemein fest:

Das Widerrufsrecht ist in § 355 BGB geregelt. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Wenn das nicht der Fall ist, erlischt das Widerrufsrecht generell nicht (vgl. Wortlaut des § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB bzw. Abs.3 Satz 2 und 3.)

wenn Sie vorhaben, schriftlich zu kündigen gilt:

Zunächst sollten sie in dem Schreiben darauf hinweisen, dass Sie nie einen Vertrag abgeschlossen haben. Lediglich hilfsweise (falls doch ein Vertrag vorläge) steht Ihnen auch ein Widerrufsrecht gem. § 312 Abs. 1 in Verbindung mit § 355 BGB zu. Sie sollten das entsprechende Schreiben (per Einschreiben /Rückschein) an Ihren Vertragspartner richten.

Die Verträge laufen seit März 2010 auch über:

gerd c. handelsonderneming gmbh limburg

65549 Limburg Am Fleckenberg 15

Telefonnummer: (06431) 958113
Telefaxnummer: (06431) 52585

email adresse:

in**@pv*.de











Das sollten Sie tun: Widerrufen Sie den Vertrag. Wenn der auf der Straße abgeschlossen wurde, steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Schildern Sie auch, wie alles abgelaufen ist und fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an (Brief per Einschreiben/Rückschein schicken).

Update per 12.5.2011

in einer Pressemitteilung der Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen zu dieser Art von Bauernfängerei heisst es:

Dubiose Geschäfte mit „Zuverlässigkeitstest“

Verbraucherzentrale warnt vor Drückerkolonnen in Fußgängerzone

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einer betrügerischen Masche, mit der dubiose Zeitschriftenwerber derzeit landesweit versuchen, Kasse zu machen. „Wir machen nichts Schlimmes – nur eine kurze Umfrage“, werden nichtsahnende Verbraucher zu einem kurzen Gespräch auf der Straße animiert. Dann wird an das soziale Gewissen appelliert: Mit einem kostenlosen Zeitschriften-Probeabo werde bedürftigen Jugendlichen geholfen. Diese, so wird versichert, würden durch das Zustellen der Zeitschrift Geld verdienen und bekämen eine Chance für ein Arbeitsverhältnis. Die Angesprochenen müssten nur die Zuverlässigkeit der Jugendlichen überprüfen und ein Formular ausfüllen, ob die Zeitschriften pünktlich im Briefkasten landeten. Wer sich darauf einlässt, erhält allerdings eine Auftragsbestätigung für ein kostenpflichtiges 12-monatiges Abonnement über die PVZ (Pressevertriebszentrale) in Stockelsdorf. Karin Goldbeck, Juristin der Verbraucherzentrale Niedersachen: „Vielen Verbrauchern fällt dieser Trick nicht sofort auf – erst mit Blick auf den nächsten Kontoauszug wird klar, dass für ein Zeitschriften-Abo bis zu 190 Euro abgebucht wurden.“

Die Expertin empfiehlt, bei unerwarteten Angeboten auf der Straße (oder an der Haustür) generell misstrauisch zu sein, keine persönlichen Daten herauszugeben und auch nichts zu unterschreiben. Wer eine Vertragsbestätigung erhält, obwohl gar kein Vertrag vereinbart wurde, sollte den angeblichen Vertrag anfechten und vorsorglich innerhalb von 14 Tagen schriftlich per Einwurf-Einschreiben widerrufen. Der Vertriebsfirma sollte außerdem geschildert werden, auf welche Art und Weise man in das Abo hineinmanövriert wurde. Besteht die Firma trotzdem weiterhin auf Forderungen, kann die Verbraucherzentrale weiterhelfen

 

Update 23.1.2012:

Zur Zeit scheint die Leipziger Firma Direktvorteil mit der selben Masche zu arbeiten und lässt vor Verbrauchermärkten etc. von Drückerkolonnen nach neuer Kundschaft für Zeitungsabos suchen.

Auch hier gilt: wer überumpelt wurde und ein unerwünschtes Abo an der Backe hat, kann unter Hinweis auf das 14-tägige Widerrufsrecht das Abo kündigen

Deutscher Video-Ring / pvz stockelsdorf aggressive Werbung um Abos

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