Konsumer.info hatte einen Mann vor Ort im Gerichtssaal und konnte deshalb zuerst berichten:
Skandalöses Urteil beim Kammergericht hier: Verwaltungsgericht in Berlin zur DOZ Deutsche Zentralinkasso ergangen.
Zigtausende Verbraucher hatten gehofft, daß dem skandalträchtigen Unternehmen heute vom Gericht der Weg gezeigt und die Lizenz endgültig entzogen wird. Doch es kam anders, als erwartet.
Das Berliner Gericht erachtete die Inkassierforderungen der Inkasssofirma als legal und legitim.
Vor Gericht brachten die Verteidiger der Deutschen Zentral Inkasso vor, es würden noch rund 800.000 offene Forderungen gegenüber Verbrauchern bestehen die einen “Vertrag” abgeschlossen haben.
…Man müssse doch die gesetzliche Wirksamkeit von Verträgen berücksichtigen.
Setzen wir voraus, das jeder zweite Betroffene bezahlt, macht die DZI rund 40.000.000 (Millionen) Euro Kasse, was einer Lizenz zum Gelddrucken gleichkommt.
Daß das Verwaltungsgericht Berlin- das in meinen Augen eine bestehende Abzocke nun auch noch legitimiert, empfinde ich als einen Justizskandal erster Güte und einen Schlag ins Gesicht der betroffenen “Kunden” der Deutschen Zentral Inkasso.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig !
Wir sind schon gespannt, wie die Verbraucherschutzzentralen und Rechtsanwälte, die sich mit Abo-Abzocke befassen, kommentieren werden.
Hier die aktuelle Pressemitteilung des Berliner Kammergerichts hier Verwaltungsgericht vom 25.8.2011:
Pressemitteilung des Kammergerichtes Berlin: Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig. Nachdem im Jahre 2009 mehrfach Beschwerden über das Unternehmen eingegangen waren, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts als zuständige Behörde die für die Tätigkeit des Unternehmens erforderliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Der Bestand der eingezogenen Forderungen sei nicht geprüft worden, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte.
Das Unternehmen machte demgegenüber geltend, im Rahmen eines sog. ‚Mengeninkasso‘ sei ihm eine Einzelfallprüfung jeder geltend gemachten Forderung nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtdienstleistungsgesetz zudem nicht vor.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister lägen nicht vor. Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. Die Klägerin habe dargelegt, dass sie eine Einzelfallprüfung dann vornehme, wenn sie auf Grund entsprechender Hinweise Anlass dazu habe. Soweit es im Einzelfall begründete Beschwerden gegeben habe, seien diese jedenfalls mit Blick auf den Geschäftsumfang kein Grund, von einer dauerhaft unqualifizierten Tätigkeit der Klägerin auszugehen. Zudem habe es die Präsidentin des Kammergerichts unterlassen, vor dem Widerruf zunächst ein milderes, weniger stark in das Grundrecht der Klägerin auf Berufsfreiheit eingreifendes Mittel, etwa eine Auflage, zu prüfen.
Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Urteil der 1. Kammer vom 25. August 2011 (VG 1 K 5.10)
Siehe auch Artikel auf Konsumer.info
Kommentar von facto24:
Bei diesem Urteil geht es um die Lizenz und deren Rechtmässigkeit von der Firma Deutsche Zentral Inkasso. Hier hat diese Firma (vorläufig) gewonnen und darf weiter inkassieren.
Mit der Rechtmässigkeit von Abofallen hat das Urteil nichts zu tun.
In Kürze hat Herr Burat eine Gerichtsverhandlung in Frankfurt am Main, wo er wegen Betrug etc. angeklagt ist und hier werden die Karten neu gemischt.
Was bedeuted dies für Verbraucher, die in Abofallen getappt sind und hierfür nicht bezahlen möchten ?
Die Verbraucherzentralen raten abzuwarten und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.
Sehen Sie inzwischen, was Akte2011 hierzu zusammengetragen hat: