Die Hamburger Kanzlei RKA Rechtsanwälte (Reichelt Klute Aßmann) mit den Rechtsanwälten Dr. Thomas Reichelt, Nikolai Klute und Michael Aßmann, Rothenbaumchaussee 193-195, 20148 Hamburg, verschickt derzeit Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen.
Die Auftraggeber der Kanzlei RKA Rechtsanwälte für Abmahnungen stammen gegenwärtig auch aus dem Softwarebereich, vornehmlich aus dem Bereich der Computerspiele.
Die Kanzlei ist zwar im Geschäft mit Abmahnungen keine der ganz großen Adressen, hat sich aber als Nische im Bereich Spiele-Abmahnungen etabliert und vertritt hier zahlreiche Unternehmen, beispielsweise auch die Koch Media GmbH.
Die Koch Media GmbH vertreibt neben Spielesoftware auch Erotikfilme. Für diese erfolgen Abmahnungen jedoch bislang soweit ersichtlich nicht über RKA Rechtsanwälte, sondern über eine andere Kanzlei.
Insgesamt ist auch im Jahr 2012 weiterhin mit zahlreichen weiteren RKA Abmahnungen zu rechnen, für die Koch Media GmbH und diverse weitere Auftraggeber.
Was kann man nach Erhalt einer Abmahnung durch die RKA Rechtsanwälte tun ?
Auch wenn es für viele erst einmal einen Schock darstellt, eine Abmahnung im Briefkasten zu haben, sollte man besonnen hierauf reagieren. Die von der Kanzlei RKA Rechtsanwälte der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte auch im Falle einer berechtigten Abmahnung nicht ohne anwaltliche Beratung unterschrieben werden. Zum einen enthält die von RKA vorgefertigte Unterlassungserklärung eine äußerst hohe Vertragsstrafe, welche deutlich höher ist, als bei Abmahnungen anderer Kanzleien (bis zu ca. 1.500,– Euro). Zum anderen enthält die RKA-Unterlassungserklärung ein Anerkenntnis in Bezug auf den von RKA geforderten Zahlungsbetrag. Ein Nachverhandeln mit RKA ist dann regelmässig nicht mehr möglich.
Die Kanzlei RKA verschickt neuerdings auch Abmahnungen für die folgenden Computerspiele:
The Witcher 2
Rechteinhaber ist hier die Firma CD Projekt RED aus Polen.
Für die Koch Media GmbH verschickt RKA Abmahnungen unter anderem für die Computerspiele
Dirt 3, Dead Island , Nail`d , Magicka ,
Quelle: RA Forsthoff