Das Landgericht Mannheim hat den ehemaligen Finanzvorstand der Badenia Bausparkasse wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er laut Urteil 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem geständigen 63-Jährigen vorgeworfen, der Bausparkasse durch pflichtwidrige Überschreitung seiner Befugnisse einen Gesamtschaden in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro zugefügt zu haben. Als Teil eines Steuersparmodells hatte er für überteuerte Wohnungen zu hohe Darlehen vergeben.
Der Mann steht seit Jahren im Zentrum der Ermittlungen im Zusammenhang mit der Vermittlung und Finanzierung so genannter Schrottimmobilien durch die Badenia. In dem jetzt abgeschlossenen Strafprozess ging es jedoch nicht um den Betrug an den Anlegern, sondern um Untreue gegenüber der Bausparkasse. Selbst bereichert hatte sich der Angeklagte nicht.
Die inzwischen insolvente Dortmunder Firma Heinen & Biege hatte in den 90er Jahren Wohnungen vertrieben, die als Steuersparmodell ohne Eigenkapital zur Altersversorgung gerade für weniger solvente Käufer gedacht waren. Badenia hatte mehr als 7.000 solcher Käufe finanziert und musste millionenschwere Ausfälle einstecken, weil zahlreiche Käufer die geforderten Darlehen nicht mehr zurückzahlen konnten.
Im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorgeworfen, die Ausfälle billigend in Kauf genommen zu haben. Der Ex-Vorstand hatte widersprochen und die Schuld unter anderem den Medien gegeben, die Käufer der Wohnungen aufgerufen hätten, ihre Raten nicht zu bezahlen.
Im Zusammenhang mit dem Schrottimmobilien-Skandal hatten hunderte Anleger Klage gegen die Bausparkasse geführt, weil sie sich durch angeblich falsche Wertangaben getäuscht sahen.
Das OLG Karlsruhe hatte daraufhin die Badenia zu Schadenersatz verurteilt.
Zahlreiche Anleger sind durch den Immobilienkauf seither ruiniert.