Wettbewerbszentrale warnt vor fingierten Abmahnungen
Es ist beabsichtigt, die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten. Zur Ermittlung des Urhebers benötigen die Strafverfolgungsbehörden jedoch die Originale der gefälschten Abmahnschreiben nebst Briefumschlag. Hier kann gegebenenfalls nach Fingerabdrücken bzw. DNA-Spuren gesucht werden. Sollten solche Originalbeweisstücke vorliegen, wird um Übersendung an die Wettbewerbszentrale zum Aktenzeichen DSW 2 0018/12 gebeten.
DSW 2 0018/12 (hfs)