Landgericht Osnabrück verkündet Entscheidung
Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.2012 erwartet
OSNABRÜCK. Das Landgericht Osnabrück verkündet voraussichtlich am Freitag, den 17.02.2012, um 10:00 Uhr im Saal 272 das Urteil gegen Michael Burat aus Rodgau. Die insgesamt vier Angeklagten müssen sich vor der 15. großen Strafkammer wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betruges wegen Abmahnungen aus der Zeit von März 2004 bis August 2005 verantworten, Aktenzeichen 15 KLs 35/09.
In 74 Fällen sollen sie gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt haben, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten (e-card) oder Newsletter erhalten hätten. Diese Werbemails sollen sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt haben, um die Betroffenen per Abmahnung zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen war. Diese Vertragsstrafen sollen die Angeklagte in einigen Fällen erfolgreich provoziert haben. Der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. aus München soll mehrfach die Abmahnschreiben unter seinem Briefkopf erstellt und die Übernahme seiner Anwaltskosten gefordert haben, die dann später unter den Angeklagten aufgeteilt worden sein sollen. Der Angeklagte Michael Burat soll außerdem einen Onlineshop für Computerartikel einzig zu dem Zweck betrieben haben, um Mitbewerber wegen deren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen in 15 Fällen abzumahnen und sich so um die Abmahnkosten zu bereichern.
Das Landgericht Osnabrück hat seit dem 17.02.2011 an insgesamt 26 Verhandlungstagen 52 Zeugen vernommen. Heute sind die letzten Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt hat beantragt, gegen Michael Burat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßiger Erpressung in insgesamt 89 Fällen (teilweise im Versuch) zu verhängen. Herr Burat hat bei den e-card-Fällen teilweise ein strafbares Verhalten eingeräumt und wegen (einfachen) Betruges eine Gesamtgeldstrafe von maximal 210 Tagessätzen gefordert. Hinsichtlich der Onlineshop-Fälle sei er freizusprechen, weil er tatsächlich ein Gewerbe betrieben habe.
Gegen den angeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. soll nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ausgeurteilt werden. Der Anwalt hat in den e-card-Fällen eingeräumt, ab Februar 2005 Kenntnis von dem strafbaren Verhalten des Herrn Burat gehabt zu haben. Er selbst plädiert wegen 24-fachen Betruges auf eine geringe Geldstrafe und befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.
Interessierte Medienvertreter dürfen – ohne vorherige Anmeldung – am 17.02.2012 vor Beginn der Verhandlung für 15 Minuten im Schwurgerichtssaal filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren („pixeln“). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch die Pressesprecher gestattet. Ab 09:30 Uhr und nach der Urteilsverkündung stehe ich Ihnen für O-Töne im Sitzungssaal zur Verfügung, ohne dass es hierfür einer Anmeldung bedarf.
Holger Janssen
Richter am Landgericht
– Pressesprecher –
Landgericht Osnabrück
Neumarkt 2
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 – 3 15 11 16
Telefax: 05 41 – 3 15 61 17
E-Mail:
ho************@ju****.de
www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
Quelle: Pressemeldung LG Osnabrück vom 7.2.2012
A C H T U N G !!
Die hier angesprochenen Straftaten, welche vom LG Osnabrück abgeurteilt werden sollen, haben nichts mit den Abofallen ( wie etwa outlets.de der IContent GmbH ) zu tun, mit welchen Herr Burat Deutschlandweit bekannt und als angeblicher „Abofallenkönig“ berüchtigt wurde. Die damit zusammenhängenden angezeigten Straftaten sollen in einem separaten Strafverfahren noch in diesem Jahr vor dem Landgericht in Frankfurt am Main verhandelt werden.
Nach den letzten Zivil-Urteilen, die im Zusammenhang mit den Kostenfallen von deutschen Gerichten erfolgten, hat Burat wahrscheinlich ein Urteil im Rahmen einer Geldstrafe zu erwarten, nachdem immer mehr Richter der Meinung sind, daß es sich bei den so genannten Abofallen nicht um Betrug handele, weil auf den aktuellen Seiten die Kostenhinweise sowohl auf der webpage, wie auch in den AGB, unübersehbar vorhanden seien.
Update 17.2.2012
Das Landgericht Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen Michael Burat verhängt.
Michael Burat wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem muss er 120.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.
Rechtsanwalt Bernhard S. bekam 15 Monate Haftstrafe, ebenfalls zur Bewährung.
Zwei weitere Angeklagte wurde zu 7 Monaten auf Bewährung beziehungsweise einer Geldstrafe verurteilt.
Im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte Anwalt Bernhard S. trotz des gestandenen 24-fachen Betrugs auf eine geringe Geldstrafe plädiert, weil er nach eigenem Bekunden befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.
Quelle: Konsumer.info
Update 18.6.2012
Das Landgericht in Frankfurt am Main verkündete heute das Strafmass: 2 Jahre auf Bewährung im Strafprozess wg. Betrug wir nehmen an, daß Burat in Revision geht