Momentan werden wieder einmal gefälschte Abmahn-Emails einer Anwaltskanzlei versendet. Betroffen ist diesesmal die Anwaltskanzlei APW, Auffenberg, Petzold & Witte
Es werden unberechtigt 100 Euro verlangt, um einer kostenpflichtigen Abmahnung zu entgehen
Aus dem Text der gefälschten Email:
“………..in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Universal Pictures International Germany GmbH an. Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt.
- Aktenzeichen: 347 Js 334/12 Sta Stuttgart
- Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: xxx.xxx.xx.xx
- Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 14
- Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 047
……..heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.08.2011 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. …… mit der eingabe ihrer Aktenzeichen. Email:
in**@ap**********.info
alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen…Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an! Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben (oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet….Hochachtungsvoll, Rechtsanwaltskanzlei Auffenberg, Petzold & Witte …
Wer solch eine Email erhält, sollte der Aufforderung, Geld per Ukash oder Paysafe zu bezahlen, keinesfalls folgen, da die ganze Angelegenheit Lug und Betrug ist.
Die echte Kanzlei geht bereits gegen die Fälschungen vor und sagt auf netzwelt.de:
„….dass die E-Mail nicht von ihr verschickt wurde. Die Kanzlei selbst verschickt zwar durchaus Abmahnungen – aber wenn, dann aber immer per Brief und nie per E-Mail. Außerdem würde die Anwaltskanzlei bei Kontaktaufnahme per E-Mail immer beispielsweise eine Telefonnummer angeben, unter der die Kanzlei zu erreichen ist. Außerdem seien die angegeben Aktenkennzeichen gefälscht. Die E-Mails werden der Kanzlei-Mitarbeiterin zufolge seit heute, 15. August, verschickt…“
Quelle: netzwelt.de