Abzocke mit verjährten Forderungen – Verbraucherzentrale warnt vor Inkasso-Falle:
Häufig suchen Brandenburger wegen zweifelhafter Forderungen von Inkassobüros Rat bei der Verbraucherzentrale – derzeit zum Beispiel mit Schreiben der Inkassofirma Zastita, die angebliche Ansprüche des Gewinnspiel-Service Netplay GmbH Berlin aus dem Jahr 2007 eintreiben will.
„Oft wird darauf spekuliert, dass Betroffene aus Unkenntnis bereits verjährte, unberechtigte oder überhöhte Forderungen begleichen“,
kritisiert Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg:
„Diese Forderungen aus 2007 sind nicht nur verjährt, sondern wegen eines Urteils gegen Netplay wegen unlauterer Telefon-Gewinnspielwerbung ohnehin fraglich!“
Die Entscheidung des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2007 (AZ: 103 O 92/07) bedeute zum Beispiel, dass wegen fehlender Zustimmung entweder gar keine Vertragsgrundlage bestand oder die in einer Überrumpelungssituation voreilig geschlossenen Verträge nach Fernabsatzrecht erfolgreich widerrufen wurden.
„Wer zweifelhafte Forderungen zugeschickt bekommt, sollte diese per Einwurfeinschreiben zurückweisen“,
schlägt die Juristin vor und weist auf die rechtliche Prüfung in Beratungsstellen hin.
Unseriöse Inkassofirmen versuchen nach den Erfahrungen der Verbraucherberater manchmal dennoch, auch unberechtigte Forderungen über ein gerichtliches Mahnverfahren einzutreiben. Dann sollten Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Mahnbescheides Widerspruch einlegen und umgehend die Verbraucherzentrale informieren.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Musterschreiben für einen vorsorglichen Widerspruch finden sie hier