Content Service Ltd. übernimmt Geschäfte der Antassia GmbH

In Emails teilt heute die Content Services Ltd. mit, dass sie die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen hat.

Antassia war bisher besonders mit Download-Fallen wie zum Beispiel top-of-software und (als Vorgänger): opendownload, softwaresammler sowie desktop-downloads in Erscheinung getreten.

Damals waren die Preishinweise für das zweijährige Abo noch geschickt versteckt gewesen: 96 € pro Jahr bei 2 Jahren Laufzeit

Die von der Kostenpflicht mit dem angeblich abgeschlossenen  Abonnement überraschten Konsumenten wurden daraufhin mit einer Drohkulisse mit Emails und schriftlichen Mahnungen drangsaliert: begonnen wurde mit Emails einer Rechnung über 96 Euro und weiteren Mahnungen von einer gewissen Content Services Ltd. aus Mannheim, nach einiger Zeit kam dann schriftliche Post von einem Rechtsanwalt aus Osnabrück: Olaf Tank, der am Ende 138 Euro haben möchte, inklusive seiner Gebühren.

Der Trick: der Preis steigt immer weiter, und irgendwann zahlt ein gewisser Prozentsatz von Betroffenen.

Hintergrund für die Geschäftsübernahme von Antassia durch Content Service LTD.  ist vermutlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung:

Weder Antassia noch ContentService Ltd. haben oder hatten jemals Lizenzen für die angebotene Software (Freeware) , wie etwa den Firefox Browser oder Open office, die auf den Webseiten angeboten wurde.

Mozilla hatte hierzu schliesslich vor dem Hamburger Landgericht ein wichtiges Urteil mit Signalwirkung erstritten:

Zum ersten Mal ging ein namhafter Anbieter von kostenloser Software gegen die Online-Mafia vor, die ahnungslose Anwender mit fiesen Tricks in eine Abofalle lockt.

Künftig dürfen Betreiber von Abo-Fallen weder Firefox noch Thunderbird als Lockmittel für betrügerische Webseiten nutzen (Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 406 O 50/10).

Rechtsanwalt Thomas Meier gab auf seiner Webseite nunmehr einen Tipp zur neuesten Entwicklung – der Übernahme von Antassia durch die Content Service Ltd. – und schrieb:

„lassen Sie sich von der Content Services Ltd. eine schriftliche Abtretungsurkunde vorlegen. Wenn das genügend Leute tun, funktioniert das Konzept nicht mehr…“

Das Amtsgericht Mannheim hatte bereits im März 2010 die Firma Content Services zur Rückzahlung von 891,00 € nebst Zinsen an Betroffene, die bereits einmal gezahlt hatten (Az. 11 C 3/10) verurteilt.

Rechtsanwalt Thomas Meier vollstreckte damals das Urteil beim (ehemaligen) Kollegen Olaf Tank in Osnabrück. Dort stand dann am 11.6.2010 Besuch vor der Tür: der Gerichtsvollzieher !

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