Nach gelbesbranchenbuch.com macht jetzt ein gelbes-branchenbuch.info von sich reden.
Beide Anbieter gehören auf den ersten Blick nicht zusammen, haben aber Ähnlichkeiten in der Geschäftspolitik .
Bewerbung von Einträgen in dubiose elektronische Register sind anscheinend der momentane Renner.
Derzeit erhalten Unternehmer offenbar in ganz Deutschland zahlreiche Faxe, die von der Nummer 069 25577018 sowie +496025577018 verschickt werden. In der Fachsprache wird unangeforderte Werbung per Fax auch als Faxspam bezeichnet
“Gelbes Branchenbuch Region Hannover” steht dort beispielsweise ganz groß drauf. Daneben in einem Kasten ist zu lesen “- bitte mit korrekten Daten zurück -” Darunter wird zur Eile gemahnt: “Bitte zurück bis spätestens 08.10.2010 per Fax an 069-25577018″. Darunter folgt ein Satz, der sehr viel Geld kosten könnte, wenn man ihn nur flüchtig liest und das untenstehende Formular ausfüllt. Er lautet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
füllen Sie bitte das notwendige Formular aus um Ihre Daten auf Gelbes-Branchenbuch.info aktuell zu halten und faxen Sie es uns noch heute ausgefüllt zurück. Die Grundlistung mit Ihrer Anschrift erfolgt wie gewohnt kostenfrei.
Hier sind gleich mehrere Fallstricke vereint. Es wird von einem “notwendigen” Formular gesprochen. Dabei ist die Grundlistung (ohne Telefon, Telefax, Internet und E-Mail-Adresse) kostenfrei. Sprich: Notwendig wird das Formular erst, wenn man wirklich seine kompletten Kontaktdaten veröffentlicht haben will.
Neben dem Formular steht ein Text, in dem die Leistung und vor allem die Kosten näher erklärt werden. Auch hier ist nochmal die Rede davon, dass die “Grundlistung mit Anschrift” kostenfrei erfolgt. Dann folgt der Satz “Geben Sie bitte für die Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten wahlweise Ihre Telefonnummer, Telefax, Internet und/oder eMailadresse an”. Wer dies tatsächlich tut, für den greift dann der nachfolgende Satz: “Für die Veröffentlichung der Kontaktdaten berechnen wir Ihnen insgesamt netto 739 Euro für ein Jahr.” Dafür soll man dann für ein Jahr auf den ersten Plätzen eines bisher unbekannten Branchenverzeichnis erscheinen.
Wer unterschreibt und zurückfaxt, ist definitiv 739 Euro los und investiert möglicherweise in ein Verzeichnis mit einem zweifelhaften Nutz- und Werbewert.
Immerhin gibt es lt. AGB die Möglichkeit innerhalb 36 Stunden nach der Registrierung gegen Zahlung einer Stornogebühr von 200 Euro vom Vertrag zurückzutreten:
§4 Auftragsstornierung
I. Eine Stornierung der Eintragung ist gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,- Euro netto innerhalb von 36 Stunden ab Auftragserteilung möglich.
II. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich.
Aus dem Impressum auf der Website und auf den Faxen erfahren wir:
Gelbes-Branchenbuch.info wird betrieben von:
DMV Deutscher Medien Verlag Limited
Riverside View
Thornes Lane
WAKEFIELD WF1 5QWDirector Stuart Poppleton
E-Mail:
ko*****@ge*****************.info
Die W.O.T. Einträge sind samt und sonders „rot“ und man kann dort lesen:
„Betrügerischer FAX-Spam, im Behörden-Look aufgemachtes Fax fordert zu sofortiger Kontaktdatenabgabe auf, damit gibt man zu verstehen, für den popeligen Eintag 739 Eur berappen zu wollen. Die Webseite ist vom Inhalt her belanglos, kein taugliches Firmenregister.“
Eine whois-Anfrage ergibt:
Domain ID:D34444665-LRMS
Domain Name:GELBES-BRANCHENBUCH.INFO
Created On:01-Sep-2010 21:10:39 UTC
Last Updated On:01-Sep-2010 21:10:39 UTC
Expiration Date:01-Sep-2011 21:10:39 UTC
Sponsoring Registrar:PSI-USA, Inc. dba Domain Robot (R207-LRMS)
Status:CLIENT TRANSFER PROHIBITED
Status:TRANSFER PROHIBITED
Registrant ID:PSIU-11002000
Registrant Name:Riverside View
Registrant Organization:Touristenauskunft.eu
Registrant Street1:Thornes Lane WF15QW 1
Registrant Street2:
Registrant Street3:
Registrant City:Wakefield
Registrant State/Province:DE
Registrant Postal Code:1
Registrant Country:DE
Registrant Phone:+49.1924216612
Registrant Phone Ext.:
Registrant FAX:+49.1805327849
Registrant FAX Ext.:
Registrant Email:
in**@to***************.eu
zur Domain touristenauskunft.eu finden wir:
Impressum / Anbieterkennzeichnung
DMV Deutscher Medien Verlag Limited
Riverside View
Thornes Lane
WAKEFIELD WF1 5QWDirector Stuart Poppleton
Im Impressum dieser touristenauskunft.eu ist war als Anbieter dieses Unternehmen bis zum 6.10.2010 eingetragen:
Touristikerauskunft.info
Brandteichstraße 20
17489 Greifswald
Facto24 rät zur Vorsicht bei neu beworbenen, teuren „elektronischen Branchenbüchern“ von zweifelhaftem Werbewert.
Update vom 22.12.2010
Es gibt Neuigkeiten zum DMV Deutscher Medien Verlag Limited:
Von der Ursprungsforderung 739 Euro plus Umsatzsteuer rückt der “Kundenservice” anscheinend nun immer öfter ab. Jetzt ist plötzlich nur noch von 600 Euro brutto die Rede. Eine Rechnungskorrektur erfolgt offenbar nicht, lediglich ein formloses Schreiben an die Unternehmer wird per Fax verschickt, mit der „Bitte“ diese 600 Euro zu überweisen.
Ein gewisser “Christian Marquardt” erklärt sich gar bereit, “aus Kulanz eine Reduzierung unserer Rechnung auf 350 Euro brutto” zu akzeptieren, “um die Angelegenheit für beide Seiten ohne einen aufwendigen Rechtsstreit abzuschließen.”
Weiterhin ist interessant, die Angabe der deutschen Umsatzsteuer-Ident-Nummer (USt-Id-Nr.) auf den Rechnungen. Wie berichtet gibt die DMV Deutscher Medien Verlag Limited mit Sitz in Wakefield die Ust-Id-Nr. DE273961681 an.
Die benutzte Telefonnummer: 01805-229960 wird durch folgendes Unternehmen genutzt:
Deutscher Medien Verlag Limited
Joachimstaler Str. 4
10623 Berlin
Update per 17.2.2011
In einer wichtigen Entscheidung zu dieser Art der Abzocke hat das OLG Frankfurt (U. v. 29.07.2010, 6 U 11/10) in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zu entscheiden, ob das von einem im Internet unterhaltenen Branchenverzeichnis genutzte Formular eine auf Täuschung im Sinne des §§ 3, 5 UWG angelegte Werbung darstellt oder nicht.
Geklagt hatte das („echte“) Branchentelefonbuch “Gelbe Seiten” gegen einen Mitbewerber.
Die Frankfurter Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das verwendete Formular irrführend sei.
Zitat:
„Die beanstandete Werbeaussendung ist geeignet, einen nach den Gesamtumständen hinreichend grossen Teil des angesprochenen Verkehrs über ihren wahren Charakter zu täuschen, nämlich den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars werde lediglich eine Aktualisierung der Eintragsungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen…“
Das OLG Frankfurt hat sich dabei auf den Standpunkt gestellt, dass derjenige, der damit rechnet, dass ein auch nur kleiner Teil der Adressaten sich mit der Werbensendung, ohne die an sich zu erwartende Aufmerksamkeit befasst und irrtümlich davon ausgeht, es handele sich lediglich um einen Korrekturabzug im Rahmen eines bestehenden Auftragsverhältnisses, eine unlautere Handlung nach §§ 3 I, 5 UWG vornimmt.
Der Mitbewerber hat demgemäß einen Unterlassungsanspruch.
Das OLG hat die Revision zugelassen. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Quellen: DanielGrosse.com , tutsi , anzeigenfalle.de