Wer ein kostenloses Programm wie z.B. den Adobe Reader oder Adobe Flash Player braucht, landet schnell bei dubiosen Download-Portalen, auf denen ein Download nur nach einer vorherigen Anmeldung möglich ist.
Bei der Anmeldung ist dann der Hinweis auf das kostenpflichtige Zwei-Jahres-Abo meistens so “günstig” platziert, dass man ihn gerne übersehen kann.
Die Seite win-loads.net zählt hierbei zu einem der Klassiker.
Aus dem IMPRESSUM erfahren wir:
Kontaktdaten für Ihre Anfrage an:
Win-Loads.net
Postfach 151
1235 Wien
Österreich
E-Mail:
se*****@wi*******.net
Telefon: 01805 – 807738
Rufen Sie uns an, wir sind Ihnen gerne behilflich! Bitte beachten Sie dazu auch unsere Bürozeiten….Medieninhaber:
DOMEMBER FZE
RAK Free Trade Zone, Center #1
16111 Ras al Khaimah,
United Arab EmiratesUnternehmensgegenstand:
EDV / Internetdienstleistungen
Wer zum Opfer dieser Kostenfalle geworden ist, sollte lesen, was das JUSTIZMINISTERIUM zu Abofallen im Allgemeinen sagt.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat zwar mehrfach Gerichtsurteile gegen die Betreiber von Abofallen erstritten und hat dazu den Standpunkt eingenommen, das reines Ignorieren (wie bisher geraten) nicht mehr ausreicht!
Um ganz sicher zu gehen, sollten angemahnte Verbraucher zunächst eine Kündigung per Einschreiben Rückschein an die entsprechenden Betreiber von Abofallen schicken und danach erst einmal abwarten, ob tatsächlich auch ein richtiger Mahnbescheid von einem deutschen Amtsgericht kommt. Gegen einem solchen MAHNBESCHEID (dieser kommt im gelben Umschlag vom AG) müsste dann sofort ein WIDERSPRUCH eingelegt, sowie ein Anwalt zu Rate gezogen oder der Verbraucherschutz befragt werden. Verbraucherschutz