Zur Zeit werden offensichtlich gefälschte Emails verschickt, welche einer echten Abmahnung des Rechtsanwaltsbüro Peter Nümann und Lang täuschend ähnlich sehen.
In diesen Mahnschreiben heisst es :
Sehr geehrte(r) XXX XXx,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:
XXX,XXXXX X XXXX XX.
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt:
Ihre E-Mail Adresse:
XX**@XX****.XXX
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 29.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: Entdecke die Prepaid-Lösung fürs Internet Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse
za*****@ne**********.info
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte das Aktenzeichen XXXXXX an
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Mit freundlichen Grüßen,
NÜMANN + LANG – RechtsanwälteNÜMANN + LANG Rechtsanwälte- Peter Nümann – Nico Arfmann -Kriegsstraße 45, D-76133 Karlsruhe – E-Mail
In**@ne**********.info
-Telefon +49 721 570 40 93-0 – Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr 8 40 10 11 55 Bankleitzahl 750 500 00 – Internet NÜMANN+LANG Rechtsanwälte Karlsruhe
Da in dem Schreiben die Rede davon ist, es solle der Betrag von 100 Euro per Paysafecard bezahlt werden, dürfte das alles ein großer Schwindel sein.
Die Kanzlei Nümann und Lang betreibt Ihre Kanzleihomepage aber unter nuemann-lang.de. Mit diesen Buchstabendrehern wird insofern beim unaufmerksamen Betrachter der Anschein erweckt, dass die E-Mails tatsächlich aus dem Hause Nümann + Lang stammen.
Wir raten: NICHT BEZAHLEN