Zum Recht am eigenen Bild hat der BGH ein neues Urteil gefällt
Zwei als Mörder von Walter Sedlmyer verurteilte Serienkläger in Sachen Presserecht müssen es hinnehmen, dass auch SPIEGEL online Artikel mit deren Klarnamen und sogar deren Bilder im Archiv weiterhin veröffentlichen darf.
Damit stellte der BGH erneut klar, dass er mit den seltsamen Rechtsauffassung des Landgericht Hamburg nichts anfangen kann. SPIEGEL online jubelt. Die hatten allerdings eine beachtliche Kriegskasse, um dieses für die Meinungsfreiheit wichtige Urteil durchzusetzen. Kleine Blogger können sich das nur im Ausnahmefall leisten. Genau die wurden aber ebenfalls von den beiden Kläger und ihrem umtriebigen Anwalt angegangen.
Mit einer Klage vor dem Bundesgerichtshof wollten die Mörder des Volksschauspielers Sedlmayr nach ihrer Haftentlassung erreichen, dass ihre Namen aus Internetarchiven gestrichen werden müssen. Der BGH lehnte das ab: Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit habe Vorrang
Quelle: kanzleikompa.de