User die in eine Abofalle getappt sind, danach jedoch schlau genug waren die angemahnten Kosten nicht zu bezahlen, haben gefragt, wann die Ansprüche von Abofallenbetreibern eigentlich „offiziell“ verjährt sind.
Antwort: Grundsätzlich verjähren solche Ansprüche nach drei Jahren. Eine Verjährungsfrist beginnt jedoch immer erst zum Ende des Jahres, in welchem eine solche Forderung entstanden ist.