Facto24

Thomas Cook Insolvenz Geld zurück

thomas-cook logo

Thomas Cook Insolvenz Geld zurück: was Verbraucher tun sollten.

Beim Reiseunternehmen Thomas Cook fallen durch die Insolvenz alle Reisen bis Ende 2020 aus – betroffen hiervon sind prinzipiell alle Reisen, auch wenn diese bereits bezahlt wurden.

Von der Insolvenz betroffene Marken

Betroffen von der Insolvenz  des Unternehmens Thomas Cook sind tausende Thomas-Cook-Kunden, die eine Reise mit dem Reiseveranstalter gebucht haben.

Weiterhin betroffen sind auch diese deutschen Marken von Thomas-Cook

  • „Thomas Cook Signature“
  • „Thomas Cook Signature Finest Selection“
  • „Neckermann Reisen“
  • „Öger Tours“
  • „Bucher Reisen“
  • „Air Marin“

Weil es keine neuen Investoren für die Thomas Cook Touristik GmbH gibt, die den Konzern übernehmen möchten, wird jetzt die komplette Einstellung des  Geschäftsbetriebs per 1. Dezember 2019 vorbereitet.

Zur Thomas-Cook-Gruppe gehört auch der Ferienflieger Condor .

Flüge mit der Condor sollen aber zunächst weiter durchgeführt werden, weil das deutsche Tochterunternehmen einen staatlich verbürgten Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro erhalten hat.

Reisen dieser Veranstalter sind nicht betroffen

Nach Aussagen von Thomas Cook sind Buchungen dieser Veranstalter nicht von der Insolvenz betroffen:

  • Dertouristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN)
  • FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI)
  • Schauinsland Reisen
  • TUI-Gruppe
  • LMX Reisen
  • VTOURS
  • AMEROPA
  • Alltours (inkl Byebye)
  • ETI Reisen
  • L’TUR
  • TROPO
  • OLIMAR
  • HLX
  • TOUR VITAL
  • Centerparcs
  • Kiwitours
  • Aldiana

Nahezu alle dieser Veranstalter informieren ihre Kunden auch selbst auf ihren Websites darüber, dass die bei ihnen gebuchten Reisen ohne Einschränkungen stattfinden werden

Was sollten Reisekunden tun, die von der Insolvenz betroffen sind ?

Wer eine Pauschalreise mit den Veranstaltern Thomas Cook, Neckermann Reisen, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen gebucht hat, und hierfür einen so genannten Sicherungsschein besitzt, sollte sich nun an den sogenannten Sicherungsgeber wenden.

Im Falle von Thomas Cook ist der Absicherer die Zurich Versicherung. Die wiederum hat einen Dienstleister mit der Abwicklung von Ansprüchen beauftragt: Die KAERA AG in Oberursel. Wer also Ansprüche anmelden möchte, sollte sich über das eigens eingerichtete Internet-Formular an die KAERA AG wenden.

Wer eine bevorstehende Reise bereits teilweise bezahlt hat, kann diese Summe beim Sicherungsgeber (bei Pauschalreisen) oder später über die Insolvenztabelle (bei Einzelbuchungen wie für Flüge oder Hotels) anmelden.

Wer per Lastschrift oder Kreditkarte gezahlt hat, kann seine Zahlungen auch zurückbuchen lassen: Lastschriften können innerhalb von acht Wochen zurückgeholt, Kreditkartenzahlungen über das „Chargeback“-Verfahren rückgängig gemacht werden. Achtung: Es kann allerdings passieren, dass der Insolvenzverwalter später Zahlungen wieder einfordert, die vor dem 25. September 2019 geleistet wurden.

Achtung: Höchstgrenze bei der Absicherung ! Der Höchstbetrag der Insolvenzabsicherung ist auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr festgelegt. Für mehr muss der Versicherer nicht haften. Wer einen Urlaub bereits ganz oder teilweise bezahlt hat, wird daher vermutlich nur einen Teil davon zurück erstattet bekommen.

Warnung vor E-Mail-Betrügern!

Es wird vor Betrügern gewarnt, die sich die Unsicherheit von Verbrauchern nach der Insolvenz von Thomas Cook zunutze machen wollen: Verbraucher erhalten E-Mails, die aussehen, als kämen sie von Thomas Cook. Der Betreff sei oft: „Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.“ Darin würden dann sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten. Unser Rat: alles sofort löschen.

Quellenangabe

Inhalt

Thomas Cook Insolvenz Geld zurück: was Verbraucher tun sollten

Die mobile Version verlassen