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Dubiose Erbenermittler treiben ihr Unwesen

Dubiose Erbenermittler treiben ihr Unwesen mit 16-Millionen-Dollar Lüge

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor betrügerischen Erbenermittlern:

Derzeit erhalten Verbraucher Post von Oliver Williams, einem angeblichen Rechtsanwalt aus Manchester in Großbritannien. Wortreich wird erklärt, ein entfernter Verwandter sei verstorben. Der Anwalt wolle nun ein Geldguthaben in Höhe von 41 Millionen US-Dollar auszahlen.

Nach Abzügen würden dem Angeschriebenen noch rund 16 Millionen Dollar winken.

„Kriminelle versuchen mit fadenscheinigen Angaben zu einer hohen Erbschaft Kasse zu machen“,

warnt Christian Gollner, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale. Hinter den seriös erscheinenden Schreiben, die das Zeichen der Fantasie-Kanzlei „Williams Law“ tragen, lauert eine fiese Masche. In Wahrheit gibt es weder die Kanzlei noch den Rechtsanwalt. Wer das angebliche Erbe antreten möchte, soll für Anwaltskosten oder Verwaltungsgebühren vorab Geld überweisen. Oft werden gleich mehrere tausend Euro verlangt.

„Wer zahlt, sieht sein Geld nie wieder und wartet vergeblich auf die Auszahlung“,

weiß Gollner. Die Verbraucherschützer raten dringend davon ab, mit den Hintermännern der Schreiben in Kontakt zu treten und Zahlungen vorzunehmen.

Regelmäßig erhält die Verbraucherzentrale Anfragen zu Schreiben falscher Erbenvermittler. Auf den ersten Blick ist der Betrug nicht leicht zu erkennen. Eine umständliche Ausdrucksweise, Grammatikfehler, fehlende Angaben zum Sitz der Anwälte und ein Bezug zum meist außereuropäischen Ausland sind typische Kennzeichen für kriminelle Machenschaften.

Wie die Masche mit der angeblichen Erbschaft funktioniert erklärt unser Redakteur Mathias, der auch ein klienes Büro als Internetdetektiv betreibt, in einer TV-Sendung, die u.a. auf Galileo lief:

Falls Sie im Zweifel sind, eventuell in eine Falle getappt zu sein, nehmen Sie einfach Kontakt zum Detektivbüro Kindt-Hopffer auf und lassen Sie für wenig Geld alle Dokumente, Namen des Anwalts etc. überprüfen.

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