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Bonner Landgericht ließ jetzt die Anklage gegen TELDAFAX Manager zu

Drei frühere Vorstandschefs des insolventen Billigstromanbieters Teldafax müssen sich vom 18. Februar an vor dem Landgericht in Bonn u.a. wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft Michael Josten (Gründer des Unternehmens), und den späteren Vorstandschefs Klaus Bath und Gernot Koch die Delikte  Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betrug sowie Bankrott vor.

Der Energieanbieter Teldafax hatte am 14. Juni 2011 einen Antrag auf Insolvenz gestellt, obwohl die Gesellschaft nach Auffassung der Ermittler bereits seit Sommer 2009 zahlungsunfähig gewesen sei.

Teldafax war durch Billigangebote zunächst rasant gewachsen, die Tarife waren aber nicht kostendeckend. Das Unternehmen konnte nur überleben, weil die Löcher in der Bilanz durch die Vorauszahlungen der neuen Kunden gestopft wurden. Diese wurden, um sich Liquidität zu verschaffen, mit Billigangeboten und hohen Abschlussprämien geködert, welche zuletzt gar nicht mehr ausgezahlt werden konnten.

Ein solches Vorgehen wird auch als „Schneeballsystem“ bezeichnet.

Damit hätte sich die Schieflage des Unternehmens weiter verschlimmert. Das Geld sammelten die Verantwortlichen dabei in Vorkasse ein, wobei die Kunden wegen der Pleite dafür schliesslich keine Gegenleistung mehr bekamen.

Das wertet die Staatsanwaltschaft als Betrug.

Die Teldafax-Pleite aus dem Jahr 2011 gilt, gemessen an der Zahl der Gläubiger, als eine der größten Unternehmensinsolvenzen in der deutschen Geschichte. Mehr als 700.000 Kunden sollen geschädigt worden sein.

Die Staatsanwaltschaft erhebt nach eigenen Angaben aber nur in 241 eigens ausgewählten Fällen Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Sie klagte die Ex-Chefs, die nacheinander an der Spitze des Unternehmens standen, außerdem wegen Insolvenzverschleppung und Bankrotts an.

Den Männern drohen nun mehrjährige Haftstrafen.

Für den Prozess sind zunächst 16 Verhandlungstage bis Mitte Mai angesetzt. Weitere Termine vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts seien aber bereits vorgemerkt, erklärte das Gericht.

Ob die abgezockten ehemaligen Kunden jemals wieder etwas von ihren in Vorkasse geleisteten Zahlungen sehen werden, bleibt offen.

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