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Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen The Archive AG

In der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Clips im Internet hat die Plattform Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach dürfen keine weiteren Abmahnungen mehr verschickt werden.

Ab sofort ist es dem Schweizer Unternehmen The Archive AG untersagt, angebliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anschauen von Streaming-Videos über Abmahnungen geltend zu machen.

The Archive AG hatte zuvor durch die vertretende Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) tausende Abmahnungen an deutsche Nutzer verschickt. Diese hätten angeblich den Film „Amanda’s Secret“ auf der Streaming-Plattform Redtube angesehen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen. Nach Bekanntwerden der Abmahnwelle häuften sich jedoch die Indizien für einen perfiden Computerbetrug.

Es steht der Verdacht im Raum, dass The Archive AG die IP-Adressen der Nutzer auf illegalem Weg beschaffte und die Nutzer möglicherweise sogar selbst auf das Video weiterleitete.

Zuvor hatte bereits das Landgericht Köln zurückgerudert: Einige Kammern räumten am Freitag ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei. Dies hatte das Gericht am Freitag mitgeteilt.

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