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Abmahnung wg. Drosselung der Internetgeschwindigkeit bei Telekom erfolgreich

Flieg, Drossel, flieg!

Nach Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen reagiert Telekom – Änderung der Drosselgeschwindigkeit noch offen
Anfang Dezember hatte die Verbraucherzentrale Sachsen die Deutsche Telekom wegen der Gestaltung der LTE-Tarife „Call & Surf Comfort via Funk“ in mehreren Punkten abgemahnt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte zum einen kritisiert, dass die Telekom in der Präsentation der Tarife auf ihrer Homepage die Verbraucher nicht ausreichend deutlich über die Tatsache der Geschwindigkeitsdrosselung informiert.

„In diesen Punkten hat die Telekom uns gegenüber eine Unterlassungserklärung abgegeben und stellt nun in der Präsentation des Tarifs auf der Homepage die Drosselung nach Verbrauch des Inklusivvolumens deutlich dar“,

informiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

In der Abmahnung machte die Verbraucherzentrale Sachsen aber auch die ab der Drosselung geltende Surfgeschwindigkeit von 384 kBit/s selbst zum Gegenstand. Diese entspricht nur einem Bruchteil der im jeweiligen Tarif vorgesehenen Maximalgeschwindigkeit von 16, 50 bzw. 100 MBit/s. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist den Verbrauchern mit einer solch geringen Surfgeschwindigkeit die Nutzung ihrer Rechte aus dem LTE-Vertrag nicht mehr möglich.

Dass dies etwa dann anzunehmen ist, wenn nach der Drosselung weniger als 10 Prozent der ursprünglich vereinbarten Mindestübertragungsgeschwindigkeit erreicht werden, hatte das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 30.10.2013 für den Fall einer Flatrate deutlich gemacht (Az. 26 O 211/13, rkr.). Das Gericht hat zur Begründung eigens den stetig steigenden Bedarf an einem schnellen und kontinuierlich leistungsfähigen Internet betont, den es „für ein breites Publikum und nicht lediglich für typische ‚Power-User‘“ bejaht.

„An diesem grundsätzlichen juristischen Maßstab muss sich die Deutsche Telekom in Bezug auf Ihre LTE-Tarife messen lassen und darf die Nutzer von Internet via Funk, die vom schnellen DSL abgekoppelt sind, nicht von der LTE-Datenautobahn direkt aufs Abstellgleiß befördern“,

findet Henschler.

Immerhin bewirbt die Telekom ihre via Funk-Angebote ausdrücklich als Kompensation für einen DSL-Anschluss. Und nicht zuletzt stuft die Bundesnetzagentur ein Gebiet als „breitbandversorgt“ ein, wenn dort LTE verfügbar ist. Von Breitband kann bei 384 kbit/s aber keine Rede sein.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat der Deutschen Telekom deshalb in diesem wichtigen Punkt der Drosselungsgeschwindigkeit weitere Bedenkzeit eingeräumt und erwartet eine endgültige Stellungnahme bis zum 8. Januar 2014.

Quelle: VZ Sachsen

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