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Tropmi Payment GmbH neue Mahnschreiben für opendownload als Inside Heute GmbH

Tropmi Payment GmbH neue Mahnschreiben für opendownload

Totgesagte leben länger. Aktuell verschickt die Tropmi Payment GmbH wieder Mahnungen an ehemalige Interessenten von opendownload.de und p2p-heute.com für eine „ Inside Heute GmbH

Unser Leser Arnold x. schickte uns heute diese Mail von Tropmi Payment bzw. Inside Heute GmbH  mit der Frage, was zu tun sei.

Betreff: 2. und letzte Mahnung www.opendownload.de
Tropmi Payment GmbH
Geschwister-Scholl-Straße 4
65428 Rüsselsheim

Ihre Kundennummer : ODxxxxxxx
Ihre Rechnungsnummer: RExxxxxx

Rüsselsheim, den 15.10.2013

IHRE RECHNUNG
Anmeldung auf www.opendownload.de

Sehr geehrter Herr Arnold xxxxx,

nach den uns vorliegenden Informationen haben Sie am xx.xx.2008
um xx:xx:xx Uhr einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung
der Datenbank unter www.opendownload.de abgeschlossen.

Über die von Ihnen vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr über das zweite und
letzte Vertragsjahr haben Sie am xx.12.2009 die Rechnung RE12xxxxxxx
erhalten. Diese Rechnung haben Sie trotz einer Mahnung vom 19.12.2009
bislang nicht bezahlt. Sie befinden sich bereits im Verzug (§ 286 Abs.1 BGB)!
Weil Sie auch keine rechtlich erheblichen Einwendungen gegen diese Forderung
geltend gemacht haben, ist der Anspruch einredefrei und fällig.

Diese fällige Forderung wurde uns von der bisherigen Anspruchsinhaberin zum
Einzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgetreten. Deswegen stehen
uns folgende Ansprüche gegen Sie zu:

12-Monatszugang für www.opendownload.de
Anmeldung vom xx.12.2008

Preis : 96,00 EUR*

Mahn- und Verzugskosten (§§ 286 Abs.1, 288 Abs.4 BGB)
: 6,00 EUR
__________
Gesamtbetrag: 102,00 EUR

* Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den einredefrei fälligen Gesamtbetrag
unverzüglich, spätestens bis zum 24.10.2013, schuldbefreiend
ausschließlich auf das nachfolgend genannte Konto der
Inside Heute GmbH*** zu überweisen.
———————————————————————————–
Kontoinhaber: Inside Heute GmbH
Kontonummer: 21209615
Bankleitzahl: 63050000
Bank: Sparkasse Ulm

IBAN: DE10630500000021209615
SWIFT-BIC: SOLADES1ULM
Bank: Sparkasse Ulm
Sitz der Bank: Ulm

2% Skonto bei Zahlung Ihrer Rechnung online auf
innerhalb der Frist. Das sichere und TÜV-geprüfte Bezahlverfahren von ebank2pay.

Bitte geben Sie bei einer Banküberweisung als Verwendungszweck Ihre Kundennummer ODxxxxx
und die Rechnungsnummer RE12xxxx an, damit Ihre Zahlung zugeordnet werden kann.
———————————————————————————–

Bitte bedenken Sie, dass wir bei anhaltendem Zahlungsverzug berechtigt sind, die
Forderung an ein auf den Forderungseinzug spezialisiertes Rechtsanwalts- oder
Inkassobüro abzugeben, was für Sie mit weiteren Kosten verbunden wäre. Hinzu
kommt, dass unbestrittene und fällige Forderungen an die Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) gemeldet werden können.

Im anliegenden Merkblatt haben wir für Sie weitere wichtige Informationen zur
Sach- und Rechtslage zusammen gestellt, die Sie unbedingt aufmerksam und
vollständig lesen sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Tropmi Payment GmbH

Tropmi Payment GmbH
Geschwister-Scholl-Straße 4
65428 Rüsselsheim

Amtsgericht Darmstadt HRB 91564
Geschäftsführer: Andreas Schmidtlein
Steuernummer: 4366003380

Telefon: +49 180 588 204 486**
Telefax: +49 180 588 204 487**
Internet:

** Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet Sie höchstens 0,14 EUR pro Minute,
ein Anruf aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 EUR pro Minute.

*** Die Inside Heute GmbH ist ein mit der Tropmi Payment GmbH im
Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen, das gem. § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG
zur Erbringung von Inkassodienstleistung berechtigt ist und an die wir die
gegenständliche Forderung zum Einzug abgetreten haben.

WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR SACH- UND RECHTSLAGE

1. Sie können auch in Raten zahlen

Falls Sie nicht in der Lage sein sollten, den fälligen Gesamtbetrag mit einem Mal
zu bezahlen, dann können Sie mit uns gerne Ratenzahlung ohne Mehrkosten
vereinbaren. Füllen Sie dazu einfach die beiliegende Ratenzahlungsvereinbahrung
aus und senden Sie uns diese innerhalb der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist
unterschrieben zurück.

2. Ihre Anmeldedaten

Zu Ihrer Anmeldung auf www.opendownload.de liegen uns folgende Anmeldedaten vor:

Vor- und Nachname: Axxxx
Straße/Hausnummer: xxxxx
Land/PLZ/Wohnort : D-xxxxx
E-Mail-Adresse : axxxxx
Geburtsdatum : xxxxxxx
Anmeldezeitpunkt : xxxxxx
IP-Adresse : 8xxxxx

3. Ihre Zugangsdaten

Nachstehend finden Sie noch einmal Ihre Zugangsdaten für das
Internetportal www.opendownload.de:

Benutzername
Passwort : xxxxx

4. So kam es zum Vertragsschluss

Durch Ihre Anmeldung auf www.opendownload.de haben Sie einen Antrag auf Abschluss
eines Vertrages abgegeben (§ 145 BGB). Diesen Antrag hatte die Betreiberin des
Internetportals www.opendownload.de durch Übersendung von Zugangsdaten angenommen.
Dadurch war ein Vertrag über die Nutzung dieses Internetportals abgeschlossen
worden (vgl. grundlegend Bundesgerichtshof, NJW 2002, 363, 364).

5. Sie wurden auf die anfallenden Kosten hingewiesen

Mehrere Gerichte haben unabhängig von einander entschieden, dass die auf dem
Internetportal www.opendownload.de angebrachten Kostenhinweise „für jeden, der des
Lesens mächtig ist“ (Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 – 72 C 54/10) hinreichend
deutlich sind (in diesem Sinne auch Amtsgericht Speyer, 08.09.2010 –
32 C 276/10; Amtsgericht Weinheim, 10.12.2010 – 2 C 287/10; Amtsgericht Mainz,
06.01.2011 – 80 C 374/10; Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 – 87 C 177/10 und 79 C
236/10), ein Nutzer diese Kostenhinweise auf sich beziehen muss (Amtsgericht
Soest, 23.11.2010 – 13 C 329/10) und ein „Übersehen“ des Preises ein „extrem
unaufmerksames Verhalten bei Nutzung des Internetportals“ darstellt (Amtsgericht
Fritzlar, 08.04.2011 – 8 C 303/11). Denn „bei der Beachtung der in eigenen
Angelegenheiten gebotenen Sorgfalt ist es dem Nutzer daher ohne weiteres möglich,
sich bewusst zu machen, dass er ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit
eigenen Pflichten abgibt“ (Amtsgericht Osnabrück, 24.11.2010 – 6 C 202/10).

6. Gerichtlich bestätigt: Der Vertrag ist wirksam!

Die über das Internetportal www.opendownload.de abgeschlossenen Verträge sind wirksam
(Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 – 72 C 54/10). Weder liegt „aus Sicht des
Empfängerhorizonts“, also aus der Betreiberin des Internetportals, in einer
Anmeldung eines Nutzers ein „Angebot auf Vertragsschluss über eine
unentgeltliche Leistung“ noch liegt ein Einigungsmangel über die Kostenpflicht
(sog. Dissens) vor (Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 – 87 C 177/10). Deswegen
ist es auch nicht zu beanstanden, wenn die Betreiberin dieses Internetportals
die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellt oder anmahnt (Amtsgericht Mainz,
06.01.2011 – 80 C 374/10 sowie 25.02.2011 – 79 C 236/10). Hinzu kommt, dass das
Versenden von Mahnungen „eine übliche und alltägliche Vorgehensweise ist, die
im Geschäfts- und Rechtsleben zu akzeptieren ist“ (Amtsgericht Groß-Gerau,
20.02.2007 – 61 C 229/06 sowie 06.08.2010 – 63 C 161/08; Amtsgericht Wolfsburg,
26.01.2011 – 12 C 331/10).

7. Sie haben ihr Widerrufsrecht nicht genutzt

Das Ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht haben Sie entweder gar nicht,
nicht rechtzeitig oder nicht wirksam ausgeübt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist
ist ein Widerruf rechtlich nicht mehr möglich.

8. Anerkenntnis durch frühere Zahlungen

Wenn Sie schon Zahlungen für frühere Vertragsjahre geleistet haben, dann haben
Sie dadurch den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Nutzungsgebühr
dem Grunde und der Höhe nach anerkannt, weil „die vorbehaltlose Erfüllung einer
Forderung die stärkste Form eines tatsächlichen Anerkenntnisses einer Forderung“
ist (Landgericht Bonn, 05.09.2007 – 5 S 193/06). Denn wer eine Rechnung
beanstandungslos bezahlt, gibt dadurch ein deklaratorisches Anerkenntnis ab und
mit Einwendungen gegen die abgerechneten Forderungen ausgeschlossen
(Oberlandesgericht Düsseldorf, 10.06.2005, I-21 U 116/04).

9. Zur Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG durfte die Betreiberin des Internetportals
www.opendownload.de Ihre personenbezogenen Daten erheben und – auch über das Ende des
Nutzungsvorgangs hinaus (§ 15 Abs. 4 Satz 1 TMG) – verwenden, um die
Inanspruchnahme der erbrachten Dienstleistung Ihnen gegenüber abzurechnen. Zu
diesem Zweck war sie auch berechtigt, die so erhobenen Daten an Dritte zu
übermitteln (§ 15 Abs. 5 Satz 1 TMG). Zu den zulässigerweise erhobenen Daten
gehörte die IP-Adresse, die Ihrem zum Anmeldezeitpunkt zugewiesen war. Auf diese
Weise kann der Anschlussinhaber ermittelt werden, dem die protokollierte
IP-Adresse zum Anmeldezeitpunkt zugewiesen war.

10. Anmeldungen unter falschen Daten

Wenn Sie sich für die Nutzung des Internetportals www.opendownload.de bewusst mit
falschen Daten angemeldet haben, dann besteht der Verdacht, dass Sie von Anfang
an nicht vorhatten, die vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr zu bezahlen. Ein
solches Verhalten könnte als (zumindest versuchter) Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB)
zu bewerten sein. Daneben kann ein Vertragsschluss unter falschen Personalien
auch den Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)
erfüllen (vgl. Kammergericht, NStZ 2010, 576).

11. Anmeldung durch Minderjährige

Auf der Seite www.opendownload.de konnten sich Minderjährige mit wahrheitsgemäßen
Daten nicht anmelden, weil alle Geburtsjahrgänge, bei denen eine Volljährigkeit
noch nicht gegeben sein konnte, gesperrt waren. Minderjährige, die sich auf einem
Internetportal bewusst mit einem falschen Geburtsdatum angemeldet hatten, um sich
wahrheitswidrig als volljährig auszugeben, waren in der Vergangenheit wegen
Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB; Staatsanwaltschaft Aurich, NZS 131 Js 858/08) bzw.
wegen Computerbetruges (§ 263a Abs. 1 StGB; Staatsanwaltschaft Coburg, 320 Js
11615/06) angeklagt worden. Darüber hinaus kommt eine Schadensersatzhaftung der
Eltern des Minderjährigen wegen der Verletzung von Prüf- und Aufsichtspflichten
in Betracht ($ 832 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. auch Landgericht Köln, ZUM-RD 2008,
93, 95; Landgericht Hamburg, ZUM 2006, 661).

Es ist mir zu müssig, mich über den Mahndrohmüll auszulassen.

Es hatten bereits Justizministerium, Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte seit Jahren zu opendownload und p2p-heute.com gebetsmühlenartig verkündet:

MAN SOLLTE SICH NICHT VON EMAILS ODER BRIEFEN EINSCHÜCHTERN LASSEN !

Letzte Mahnung Tropmi Payment

Die Betreiber und Inkassobüros dubioser Nutzlosdienste schreiben viel und drohen viel. Aber mehr als Rechnungen und Mahnungen (auch von Anwälten und Inkassobüros) kommt von den Abzockern in aller Regel nicht.

Bei hunderttausenden Fällen ist es noch nie weiter gegangen, als bis zur fünften oder sechsten  Mahnung und Inkassobriefen. In ganz wenigen Fällen klagten die Dienste-Betreiber – und verloren – zumeist vor Gericht, weil sich nicht an geltendes Recht und Gesetz gehalten wurde, obwohl es hin und wieder auch anders lautende Urteile gab, die jedoch nur, wenn überhaupt, lokale bzw. auf den jeweiligen Fall bezogene Bedeutung erlangten.

Selbst wenn Sie nun einen Mahnbescheid von einem deutschen Amtsgericht bekommen, ist dies noch kein Grund zu Sorge oder Angst. Denn der Rechtspfleger, der beim Amtsgericht den Mahnbescheid erlassen hat, hat überhaupt nicht geprüft, ob die Verträge die der Forderung zugrunde liegen, tatsächlich rechtens sind. Das wird erst in einem Zivilprozess geprüft werden.

Sie müssten jedoch sofort einen schriftlichen  WIDERSPRUCH innerhalb der Frist (14 Tage) beim zuständigen Amtsgericht einlegen, ansonsten kann der Abzocker einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie erwirken und dann kann es teuer werden!

Dies gilt natürlich nur für richtige und an Ihre postalische Anschrift zugestellte Bescheide vom Amtsgericht. E-Mails, welche an Ihr Mail-Postfach gerichtet wurden, können Sie getrost ignorieren und als „Spam“ einfach löschen.

Selbst Briefe, welche Ihnen mit der Post zugestellt werden, sind ein Fall für die Mülltonne, es sei denn Sie legen Wert auf eine neue langdauernde Brieffreundschaft mit einem gewissen Unterhaltungswert.

Inwieweit die Forderung von opendownload, routenplaner-service.de und p2p-heute.com, welche bereits etwas Staub angesetzt hat, weil diese aus dem Jahre 2008 (!) stammt, nicht bereits verjährt ist, überlasse ich der Diskussion meiner Leser. Inzwischen kommt die “ Letzte Mahnung “ auch per Post und soll bis zum 20.10.13 bezahlt sein.

Update 10.11.2013 (Quelle: VZ Niedersachsen)

Emden: 164 Euro für 2. Vertragsjahr

Eine Verbraucherin aus Emden legte unserer Beraterin Karin Itzen ein Mahnschreiben der Solvenza Inkasso vor, über die wir zuletzt am 22.10.2013 berichteten. Die Solvenza GmbH treibt erneut Forderungen der Firma Webtains GmbH ein, diesmal jedoch für die angebliche Mitgliedschaft bei www.Routenplaner-Service.de, in Höhe von 164,60 Euro. Zahlen Sie nicht !

 

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