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Streitpunkt Grillen: was ist erlaubt und was ist verboten

Ärger mit dem Nachbar wegen Grillen ?

Streitpunkt Grillen

Streitigkeiten mit Nachbarn kosten Nerven, Zeit und Geld. In welchen Fällen können Hausbesitzer oder Mieter auf ihr Recht pochen und welche Beeinträchtigungen müssen sie dagegen hinnehmen? Genaue Kenntnisse über nachbarliche Gemeinschaftsverhältnisse vermeiden Streitereien über Balkon und Gartenzaun hinweg und können deshalb von Vorteil sein.

Gerade während der Sommerzeit gibt es immer wieder Ärger wegen lauter Grillpartys oder Bratendunst und Rauch, der in Nachbars Wohnung zieht. Gegen gelegentliches Grillen im Garten in der Sommerzeit auf einem üblichen Hausgrill ist jedoch nichts einzuwenden. Es sei denn, es würden sonstige Vorschriften verletzt werden z. B. durch eine erhöhte Brandgefahr.

Grundsätzlich gilt die Devise: Grillen auf Terrassen und Balkonen ist erlaubt, solange der Nachbar nicht belästigt wird und vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Ein Blick in den Mietvertrag schafft hier Klarheit. Was Nachbarn nicht hinnehmen müssen ist eine so starke Rauchentwicklung, dass der Nachbar oder seine Wohnung völlig eingequalmt wird oder es zu einer erheblichen Rußablagerung kommt.

Tipp:

Wer Ärger mit dem Nachbarn umgehen möchte, kann einen Elektrogrill benutzen. Dann gibt es weniger Rauch- und Geruchsentwicklung, dafür allerdings auch weniger echtes Grillerlebnis. Oder man lädt den Nachbarn gleich zum Mitgrillen ein…

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