Mit einer alten Abzock – Masche versuchen derzeit Internetabzocker vom mms-4free.com  wieder vermehrt Handybesitzern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Alles beginnt mit einer SMS mit folgendem Inhalt:

mms-4free.com-Abzocke

„Eine Videonachricht war zu groß um zugestellt zu werden. Abrufen unter www.mms-4free.com mit dieser ID: dunnyby“

Wer dann auf die entsprechende Internetseite geht und sich mit der ID einloggt, bekommt den Hinweis:

„Um sicher zu gehen, dass Sie auch berechtigt sind die Nachricht abzurufen, verifizieren Sie bitte kurz Ihre Daten.“

Eingegeben werden sollen dannName, Vorname, Straße und PLZ. Zudem müssen die AGB mit einem Häkchen bestätigt werden. Wenn Sie dann den „Weiter“-Button klicken, sind Sie bereits in die Falle getappt.

In den AGB findet das Opfer dann den Hinweis, dass man einen Vertrag abgeschlossen hat mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten und Kosten pro Monat von acht Euro – macht einen Jahresbeitrag von 96 Euro.

Nach wenigen Tagen kommt dann die Rechnung. Dieser können Sie widersprechen.

Reagieren muss man erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Sie müssen dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt, offiziell widersprechen.

Einen entsprechenden Musterbrief können Sie hier herunterladen.

Betroffene können sich zudem bei der Bundesnetzagentur beschweren. Das entsprechende Formblatt gibt es hier.

Die Verbraucherzentrale Meck-Pomm rät hierzu in einer Pressemitteilung:

Gegenwärtig berichten Verbraucherinnen und Verbraucher in Schwerin und anderswo im Lande über den Empfang einer SMS. Der Absender teilt mit, dass eine MMS nicht zugestellt oder noch nicht abgeholt wurde. Ein Zugang für die entsprechende Internetseite wird auch gleich gesendet. Anschließend meldet sich der Empfänger an und stimmt auch den Allgemeinen Vertragsbedingungen zu. Die MMS erhält er nicht, einige Zeit später jedoch eine Rechnung von einer Primetel Ltd. aus Malta, die sich für die Registrierung auf mms-4free.com bedankt. Es wird ein Vertragsschluss für die Nutzung einer Videodatenbank behauptet. Der Zugang kostet 96,00 Euro im Jahr und ist im Voraus zu bezahlen. Die Beendigung kann nur durch Kündigung erfolgen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Hier wird versucht, Verbraucher in eine Abofalle zu locken. Gezahlt werden muss jedoch nur, wenn ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Da in der Regel die Preisangabe auf der Internetseite versteckt war, ist zumindest diese nicht Vertragsinhalt geworden. Eine Zahlungspflicht besteht somit nicht.

Die Verbraucherzentrale rät, sich gegen die Forderung zu wehren. Weitere Informationen sowie ein entsprechender Musterbrief ist in jeder Beratungsstelle erhältlich

Quelle: VZ Meck-Pomm und Express

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