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Aktuelle Abmahnungen und Gegenwehr bei filesharing

Gegenwärtig sind in Deutschland wieder zahlreiche Anwälte am Start, die Abmahnungen versenden

Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte versendet aktuell Abmahnungen mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Elite Film AG. Der angeschriebene Anschlussinhaber soll entweder selbst das Werk “Der Sezierer 2011” heruntergeladen haben oder zumindest seinen Anschluss für die Nutzung von Filesharingnetzwerken Dritten zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Betrages.

Weiterhin mahnt diese KanzleiUrheberrechtsverletzung an dem Werk “Set Up Freunde für´s Leben – Feinde für die Ewigkeit” ab. Auftraggeber der Abmahnungen ist ebenfalls die Firma Elite Film AG.

Das Werk  ”Iron Sky” ist Gegenstand aktueller Abmahnungen der polyband Medien GmbH  die von der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft versendet werden. Vorgeworfen werden Urheberrechtsverletzungen durch die Teilnahme an peer-to-peer-Netzwerken oder zumindest das zur Verfügungstellen des Anschlusses durch den angeschriebenen Anschlussinhaber.

Quelle: anwalt-blog.com

Aktuell mahnt die Anwaltskanzlei Bäcker, Am Grünen Hang 9, 65594 Runkel-Dehrn ebenfalls im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Filmwerk “FoCK WITH YOU “. Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Firma Triple X Entertainment UG (haftungsbeschränkt), Wrangelstr. 34, 24534 Neumünster.

Geltend gemacht werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850,- € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden

Quelle: wbs-law.de

Sie wurden abgemahnt ? Wie reagieren ?

Von dem Abgemahnten wird zumeist die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Begleichung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert. Diese werdennach dem sog. Gegenstandswert berechnet.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

Eine der Abmahnung beigefügte, von der Gegenseite ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt unterschreiben. Andernfalls könnten Ihnen weitreichende Nachteile entstehen. Darüber hinaus sollte von der Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet besser abgesehen werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Das Ignorieren einer Abmahnung würde zu ungünstigen Konsequenzen führen. Dann drohten nämlich eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere hohe Kosten.

Anwaltliche Hilfe ist der vernünftigste Weg für “Opfer” einer Abmahnung.

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