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Pfändung droht – Ihre Rechte bei Zahlungsunfähigkeit

Verbraucherzentrale erstellt neuen Ratgeber „Wenn die Pfändung droht“

Arbeitslosigkeit, Krankheit, eine gescheiterte Selbstständigkeit oder Immobilienverlust: Die Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit sind vielfältig. Kommen Schuldner den Zahlungsaufforderungen ihrer Gläubiger nicht nach, droht die Pfändung. Doch ungehinderten Zugriff auf Einkommen oder Sachwerte haben Vermieter, Stromlieferanten, Banken oder beispielsweise Versandhäuser nicht.

Wer weiß, womit er bei einer Zwangsvollstreckung rechnen muss und welche Werte unantastbar sind, kann dafür sorgen, dass sich die eigene Notlage nicht verschärft.

Der neue Ratgeber „Wenn die Pfändung droht“ der Verbraucherzentrale liefert die notwendigen Informationen, um das Existenzminimum zu sichern. Das Buch zeigt anschaulich, wie die Durchsetzung von Geldforderungen im Wege der Pfändung von Gegenständen wie Fahrrad, Computer oder Schmuck und die Forderungspfändung durch den Zugriff auf Gehalt, Rente oder Konto funktioniert. Darüber hinaus erfahren Schuldner, auf welche Rechte sie bei der Vollstreckung pochen können, wie das pfändbare Arbeitseinkommen berechnet wird und welche Habseligkeiten vor einer Pfändung geschützt sind. Ein Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren rundet das Informationspaket ab.

„Wenn die Pfändung droht“ gibt es für 11,90 Euro im Infozentrum Ihrer Verbraucherzentrale. Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch online unter www.vzhh.de oder per Telefon (040) 24832-104 bestellen.

Quelle: Pressemeldung VZHamburg

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