Facto24

Am 8.5.2012 begann die Gerichtsverhandlung gegen Michael Burat wg. Betrug vor dem LG in Frankfurt

Heute begann die mit grosser Spannung von vielen Verbrauchern erwartete Gerichtsverhandlung gegen Michael Burat vor der 27. Strafkammer beim Landgericht in Frankfurt

Vorgeschichte:

Das Verfahren begann zunächst mit der Entscheidung des LG Frankfurt vom 05.03.2009, die Anklage gegen die Beschuldigten nicht zu erheben. Es erkannte keinen Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betruges, da die Verbraucher aufgrund bestehender Kostenhinweise nicht getäuscht worden seien. Gegen diese Entscheidung erhob die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde, über die das OLG Frankfurt zu entscheiden hatte. Mit Beschluß vom 17.12.2010 befand das OLG Frankfurt, daß doch gewerbsmäßiger Betrug nahe läge. Der Beschluß wurde umfassend begründet. Das LG Frankfurt hat nun unter Beachtung dieser Rechtsauffassung ein Urteil zu sprechen. Der Sachverhalt steht im Wesentlichen fest, so daß es nur auf die juristische Bewertung ankommt.

So genannte Abofallen auf Internetseiten wie z.b. outlets.de, routen-planung.de u.a kennt vermutlich fast jeder oder hat schon mal davon gehört.

Eben wegen solcher Kostenfallen steht Herr Michael Burat (37) ab dem 8.5.2012 in Frankfurt/Main wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges  in etlichen hundert Fällen vor dem Landgericht (LG), um sich dort zu verantworten.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wiegen schwer, auch wenn der Verteidiger von Herrn Burat im unten gezeigten statement/ Video gedreht im Gerichtssaal in Osnabrück, vom Februar dieses Jahres – sich noch zuversichtlich zeigt.

Die Verhandlungstermine vor dem Landgericht in Frankfurt/Main in Sachen “Burat” sind vorerst bis zum 13. Juni 2012 angesetzt und wir sind schon sehr gespannt, wie alles ausgehen wird und zu welchem Urteil die Richter in Frankfurt kommen werden

Sollte tatsächlich eine Verurteilung erfolgen, stehen den betroffenen Verbrauchern eventuell zivilrechtliche Erstattungsansprüche zu. Ob diese Erstattungsansprüche zwischenzeitlich verjährt sind, muß einer Einzelfallprüfung vorbehalten bleiben.

Quellen und Video zum Verfahren in Osnabrück von konsumer.info und recht-hilfreich.de


Michael Burat: Meinung von RA Pfister zur… von verbraucherinfoTV

Und heute, am ersten Verhandlungstag in Frankfurt gehen die Meinungen sehr weit auseinander:


LG Frankfurt Michael Burat von verbraucherinfoTV

Update 11.6.2012

Nachdem dem Prozess in Frankfurt zwischenzeitlich kein besonders großes öffentliches Interesse beschieden war, soll es nunmehr am 13. Juni 2012 zur Urteilsverkündung kommen.

Der Staatsanwalt plädiert auf 3 Jahre Haft ohne Bewährung

Aus dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft in Stichworten.

Tatverdacht: Versuchter Betrug.

Die Staatsanwaltschaft stellt fest, bei der damals gängigen Bildschirmauflösung war der Preishinweis erst nach dem scrollen zu erkennen. Oder mit meinen Worten: Nicht deutlich zu erkennen.

Die Staatsanwaltschaft stellt in Frage, ob der Verbraucher überhaupt davon ausgehen kann in den AGBs einen Preishinweis vorzufinden. Die Abgabe oder die Abfrage nach den persönlichen Daten stellt KEINEN Hinweis dafür dar, es handelt sich um ein kostenpflichtiges Angebot bzw. ich nehme ein kostenpflichtiges Angebot in Anspruch. Würde in dem Akzeptanzfeld (da wo der Haken zu setzen ist »AGB gelesen« der Hinweis auf KOSTENPFLICHT stehen würde, dann könnte man nochmal darüber reden.

Da ?einige/viele/fast alle? Interessenten die Seite OHNE Kaufabsicht besucht haben oder wie sich herausgestellt hat überwiegend von Suchmaschinen dorthin geleitet wurden, beugt man sich nicht dem allgemeinen Geschäftsverkehr. Darum sind die AGBs auch nicht von Interesse. Die Staatsanwaltschaft sprach von «Wirtschaftlicher Sinnlosigkeit». Routen kann man im Internet bei sehr vielen Anbietern kostenlos durchführen.

Quelle: Patchworkmarket (dessen Blogger den Prozess beobachtet)

Facto24 rechnet nach den in der letzten Zeit von Burat´s Anwälten erstrittenen Urteilen mit einer Einstellung des Verfahrens nach Zahlung eines saftigen Bußgelds („Freispruch zweiter Klasse“

Wer dann immer noch auf die Abos Burat`scher Machart reinfällt ist selber schuld

Update 18.6.2012

Das Landgericht in Frankfurt am Main verkündete heute das Strafmass: 2 Jahre auf Bewährung im Strafprozess wg. Betrug und wir nehmen an, daß Burat in Revision geht

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