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top-of-software Forderungen von Tropmi Payment und aninos Anwaltsinkasso genau prüfen

Internetfalle top-of-software geht in neue Runde
Forderungen von Tropmi Payment und aninos Anwaltsinkasso genau prüfen
Viele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Rechnungen oder Mahnungen der Firmen „Tropmi Payment“ oder „aninos Anwaltsinkasso Osnabrück“ in Höhe von 96, 00 Euro. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet.

Bereits seit 2010 erreichen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig Beschwerden über diese Internetseite und un-tergeschobene Abonnements. Wer sicher ist, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte die Rechnung zunächst nicht bezahlen und die Forderung schriftlich bestreiten, so der Rat der Verbraucherschützer. Musterschreiben zum ersten Bestreiten der Forderung finden Betroffene auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter
www.vz-rlp.de/musterbriefe.

Zum Hintergrund:
Ursprünglicher Betreiber der Seite top-of-software.de war die Firma Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Das Unternehmen bat Internetnutzer massenweise für ein 2-Jahres-Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf der Seite geschlossen hatten. Viele Nutzer wurden durch Werbung auf die Seite geleitet. Die Kosten des Angebotes waren nur verschleiert dargestellt. Wer seine Daten eingegeben hatte, um sich kostenlose Software herunter zu laden, bekam wenig später eine Rechnung in Höhe von 96,00 Euro für das erste Vertragsjahr. Wer die Rechnungen nicht bezahlte, wurde mit Mahnungen unter Druck gesetzt.

Wer auch auf die Mahnungen hin nicht bezahlte, erhielt in der Vergangenheit Post von Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück, der von Antassia beauftragt worden war. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist erfolgreich gegen die Fa. Antassia GmbH vorgegangen. Das Unternehmen hatte sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, den Hinweis auf die Kosten künftig deutlich zu gestalten. Die Antassia GmbH hat jedoch anscheinend alle angeblich bestehenden Ansprüche aus ihren alten Verfahren an den neuen Seitenbetreiber, an das Unternehmen Content Services Limited, abgetreten.
Offensichtlich hat die Firma Content Services Limited wiederum die Tropmi Payment GmbH ermächtigt, die zweifelhaften Forderungen für das vermeintlich bestellte zweite Vertragsjahr im eigenen Namen einzuziehen.

Aktuell verschickt die Firma massenweise Rechnungen und Mahnungen in Höhe von 96,00 Euro für das zweite Vertragsjahr. Wer auch bei der Forderung dieses Unternehmens standhaft bleibt und keine Zahlung leistet, erhält kurz später Post von aninos Anwaltsinkasso Osnabrück. Ob das Unternehmen Tropmi Payment GmbH versuchen wird, seine angeblichen Forderungen gerichtlich durchzusetzen, kann derzeit nicht beurteilt werden.

Dieses Beispiel macht einmal mehr deutlich, wie wichtig eine Bestätigung des Verbrauchers beim Vertragsabschluss von Internetgeschäften ist. Lange forderten die Verbraucherzentralen die Einführung dieser sogenannten „Button-Lösung“. Mit ihr soll verhindert werden, dass Verbraucher im Internet über entstehende Kosten getäuscht werden. Am 2. März hat der Bundestag endlich mit großer Mehrheit ein Gesetz gegen Kostenfallen und Abofallen im Internet beschlossen. Im Kern verpflichtet die Neuregelung Unternehmen, den Anmeldebutton unmissverständlich mit einem deutlichen Hinweis auf entstehende Kosten zu versehen. Anbieter, die einem Verbraucher Kosten für einen angeblich im Internet abgeschlossenen Vertrag in Rechnung stellen, müssen künftig beweisen, dass dieser ausdrücklich seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat. Diese Regelung wird frühestens im Juni in Kraft treten.

Wer Opfer einer Internetabzocke wurde und Beratung oder Unterstützung benötigt, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden. Die Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 12.3.2012

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