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aninos Anwaltsinkasso aus Osnabrück inkassiert für top-of-software

Kaum hat sich Rechtsanwalt Olaf Tank aus dem Abzocker-Geschäft im Internet verabschiedet, da meldet die Polizei Osnabrück schon einen Nachfolger: Die Firma „Aninos –Anwaltsinkasso Osnabrück“ hat in der vergangenen Woche Forderungsschreiben in Höhe von 141 Euro an Internetnutzer verschickt.

Der 36-jährige Osnabrücker Anwalt, den die Osnabrücker Polizei als Tank-Nachfolger handelt, sagt jedoch: „Ich kenne Herrn Tank persönlich nicht. Ich habe diesbezüglich auch keine Nachfolge der Kanzlei angetreten oder Mandate von der Kanzlei Olaf Tank übernommen.“ Und ergänzt: „Ich bin kein Geldeintreiber, sondern Rechtsanwalt.“

Im der Polizei vorliegenden Schreiben wird das Internetportal „top-of-software.de“ genannt.

top-of-software war einstmals die berüchtigte Downloadfalle der Antassia GmbH des Alexander Varin welche über das Portal kino.to eigentlich kostenlose Software (hier zumeist Player angeboten und vertrieben hat)

Hier das Mahnschreiben:

aninos mahnung

Der 36-jährige Rechtsanwalt von „Aninos“ betont, er vertrete nicht die Interessen der Betreiberin der Seite „top-of-software.de“. Allerdings seien entsprechende Forderungen an seine Mandantin, die „Tropmi Payment GmbH“, abgetreten worden. Dem Mahnschreiben, auf das sich die Polizei stützt, liegt jedoch ein angeblich rechtswirksamer Vertrag mit „top-of-software.de“ zugrunde.

Dass es sich hier um eine Abzock-Seite handelt, bestreitet der Anwalt. „Meines Erachtens wird nicht versucht, einen kostenlosen Dienst vorzuspiegeln. Bis man als nicht registrierter Nutzer tatsächlich zur Anmeldemaske gelangt, hat man insgesamt mindestens sechs Hinweise auf die Kostenpflicht, teilweise in Fettdruck, passiert“, so der Anwalt.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

Der Osnabrücker Polizei liegen bereits mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachts des Betrugs vor. Sie geht davon aus, dass die besagte Firma das Forderungsmanagement des Osnabrücker Internet-Abofallen-Anwaltes Olaf Tank übernommen hat. Dieser hatte sich erst Anfang des Jahres aus Osnabrück zurückgezogen.

Die Polizei bitte weitere Geschädigte, sich unter der Telefonnummer 0541/ 327 3303 zu melden.

Allgemein gilt selbstverständlich das von den Verbraucherschutzzentralen bisher zum Umgang mit Abofallen gesagte: Lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen Sie nichts…..

Update:
Informationen zur Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren 720 Js 31889/09 gegen Olaf Tank, Andreas Walter Schmidtlein, Alexander Varin und Jan Manuel Schmidtlein.

Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen

Olaf Tank
Andreas Walter Schmidtlein
Alexander Varin
Jan Manuel Schmidtlein

wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben.

Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010.
Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.

Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend – wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.
© 2011 Staatsanwaltschaft Darmstadt . Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt

Update: Pressemitteilung der VZ Rheinland-Pfalz

Internetfalle top-of-software geht in neue Runde
Forderungen von Tropmi Payment und aninos Anwaltsinkasso genau prüfen

Viele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Rechnungen oder Mahnungen der Firmen „Tropmi Payment“ oder „aninos Anwaltsinkasso Osnabrück“ in Höhe von 96, 00 Euro. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Bereits seit 2010 erreichen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig Beschwerden über diese Internetseite und un-tergeschobene Abonnements. Wer sicher ist, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte die Rechnung zunächst nicht bezahlen und die Forderung schriftlich bestreiten, so der Rat der Verbraucherschützer. Musterschreiben zum ersten Bestreiten der Forderung finden Betroffene auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter
www.vz-rlp.de/musterbriefe.

Zum Hintergrund:
Ursprünglicher Betreiber der Seite top-of-software.de war die Firma Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Das Unternehmen bat Internetnutzer massenweise für ein 2-Jahres-Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf der Seite geschlossen hatten. Viele Nutzer wurden durch Werbung auf die Seite geleitet. Die Kosten des Angebotes waren nur verschleiert dargestellt. Wer seine Daten eingegeben hatte, um sich kostenlose Software herunter zu laden, bekam wenig später eine Rechnung in Höhe von 96,00 Euro für das erste Vertragsjahr. Wer die Rechnungen nicht bezahlte, wurde mit Mahnungen unter Druck gesetzt.

Wer auch auf die Mahnungen hin nicht bezahlte, erhielt in der Vergangenheit Post von Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück, der von Antassia beauftragt worden war. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist erfolgreich gegen die Fa. Antassia GmbH vorgegangen. Das Unternehmen hatte sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, den Hinweis auf die Kosten künftig deutlich zu gestalten. Die Antassia GmbH hat jedoch anscheinend alle angeblich bestehenden Ansprüche aus ihren alten Verfahren an den neuen Seitenbetreiber, an das Unternehmen Content Services Limited, abgetreten.
Offensichtlich hat die Firma Content Services Limited wiederum die Tropmi Payment GmbH ermächtigt, die zweifelhaften Forderungen für das vermeintlich bestellte zweite Vertragsjahr im eigenen Namen einzuziehen. Aktuell verschickt die Firma massenweise Rechnungen und Mahnungen in Höhe von 96,00 Euro für das zweite Vertragsjahr. Wer auch bei der Forderung dieses Unternehmens standhaft bleibt und keine Zahlung leistet, erhält kurz später Post von aninos Anwaltsinkasso Osnabrück. Ob das Unternehmen Tropmi Payment GmbH versuchen wird, seine angeblichen Forderungen gerichtlich durchzusetzen, kann derzeit nicht beurteilt werden.

Dieses Beispiel macht einmal mehr deutlich, wie wichtig eine Bestätigung des Verbrauchers beim Vertragsabschluss von Internetgeschäften ist. Lange forderten die Verbraucherzentralen die Einführung dieser sogenannten „Button-Lösung“. Mit ihr soll verhindert werden, dass Verbraucher im Internet über entstehende Kosten getäuscht werden. Am 2. März hat der Bundestag endlich mit großer Mehrheit ein Gesetz gegen Kostenfallen und Abofallen im Internet beschlossen. Im Kern verpflichtet die Neuregelung Unternehmen, den Anmeldebutton unmissverständlich mit einem deutlichen Hinweis auf entstehende Kosten zu versehen. Anbieter, die einem Verbraucher Kosten für einen angeblich im Internet abgeschlossenen Vertrag in Rechnung stellen, müssen künftig beweisen, dass dieser ausdrücklich seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat. Diese Regelung wird frühestens im Juni in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung VZ Rheinland-Pfalz
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