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my-downloads.de Deutsche Zentralinkasso fordert 160 Euro

Unseriöse Geldeintreiber sind wieder unterwegs
Deutsche Zentral Inkasso fordert 160 Euro

Pressemitteilung der Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen vom 28.7.2011:
In den vergangenen Tagen erhielten zahlreiche niedersächsische Verbraucher Post von der Firma Deutsche Zentrale Inkasso aus Berlin. Im Auftrag ihres Mandanten, der Premium Content GmbH fordert das Inkassobüro die Angeschriebenen auf, 160,84 Euro zu zahlen.
Angeblich sollen sie in den Jahren 2009 bzw. 2010 auf der Internetseite my-downloads.de des Anbieters Premium Content GmbH eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben.
Um „Zahlungsunwillige“ einzuschüchtern, wurde dem Inkassoschreiben eine Urteilskopie des Amtsgerichts Langen bei Frankfurt (AZ.: 58 C 6/10 (70)) beigefügt, in dem ein Verbraucher dazu verurteilt wurde, die Kosten für das Abo zu zahlen.

Dieses Urteil mache die Forderungen nicht seriöser, da es eine Reihe anderer Gerichtsentscheidungen gibt, die den Verbrauchern Recht gegeben haben, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Das Amtsgerichtsurteil bezieht sich zudem auf einen Einzelfall und ist für andere Fälle nicht relevant.

Auch wenn die Inkassofirma mit einem teuren Gerichtsverfahren bei weiterer Zahlungsverweigerung droht, sollten sich Verbraucher nicht einschüchtern lassen. Wer sich gegen diese Art der Abzocke wehren will, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale beraten lassen.

 

Weiterhin macht die VZ Niedersachsen auf folgende Aktion aufmerksam:
Aktion zu dubiosen Inkassounternehmen
Inkassounternehmen ziehen für Gläubiger offene Rechnungen bzw. geschuldetes Geld ein. Verstärkt stellen die Verbraucherzentralen fest, dass immer mehr unseriöse Inkassounternehmen Briefe verschicken und mit Drohungen und zum Teil fragwürdigen Methoden zwielichtige oder gar unberechtigte Forderungen eintreiben. In einer gemeinsamen Aktion sagen die Verbraucherzentralen diesen Machenschaften jetzt den Kampf an. Ab sofort bis 30. September sammeln die Beratungsstellen in Niedersachsen systematisch die Erfahrungen von Betroffenen mit Inkassounternehmen und werten diese aus. Sie überprüfen, ob die Forderungen berechtigt sind und unterstützen Ratsuchende dabei, unberechtigte Forderungen oder überzogene Kosten abzuwehren. Bislang fehlen gesetzliche Grundlagen und eine effektive Aufsicht. Mit den Ergebnissen der Erhebung wollen sich die Verbraucherzentralen für Verbesserungen in diesem Bereich stark machen.
Quelle: Pressemitteilung VZ Niedersachsen

Zur Arbeitsweise der Deutsche Zentralinkasso hat das SWR recherchiert:

 

Hinweis: – die im TV-Bericht angeführten Urteile sind momentan angefochten worden und somit strittig !

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat zum selben Thema die folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Inkassobüro erhöht Zahlungsdruck

Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen.
Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: „Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten.“

Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarungund einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den „Zahlungswillen“ der Betroffenen verstärken.Das Inkassobüro versucht damit nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ganz offensichtlich, den Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Betroffene sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.

Wichtig zu wissen: Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande.Anbieter muss Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren.Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für Vertragsschluss dar.Ein negativer Schufa – Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen deshalb unbedingt nachweisbar Widerspruch einlegen.Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann … hier heruntergeladen werden.Verbraucher, die den Musterbrief bereits im vergangenen Jahr an Premium Content nachweisbar versandt haben, sollten eine Kopie dieses Schreibens an das Inkassobüro zur Information senden.

Quelle: VZ Sachsen-Anhalt
Und hier die neueste Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen zum Thema mydownloads und die gegenwärtige Mahn- Droh- und Abzockwelle der Deutsche Zentral Inkasso vom 18.8.2011

Abofallen im Internet: Die Deutsche Zentral Inkasso und das Geschäft mit der Angst

Verbraucherzentrale warnt vor neuer Mahnwelle

Das Inkassounternehmen „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ ist in diesen Tagen wieder einmal besonders aktiv. Zahlreiche Verbraucher suchten mit Mahnungen, die das Berliner Unternehmen im Namen der Rodgauer IContent GmbH („out-lets.de“) bzw. der Premium Content GmbH („my-downloads.de“) verschickt, die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen auf. Beigefügt ist dem Mahnschreiben ein einschüchternder Anhang, nämlich ein Urteil des Amtsgerichts Detmold, ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Langen sowie ein Formblatt zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung. Mit diesem sollen die Empfänger zur Anerkennung der Forderungen animiert werden.

An den bisherigen Empfehlungen der Verbraucherzentrale Hessen ändert die neue Masche freilich nichts. Verbrauchern, die nicht wissentlich im Internet einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben, rät die Verbraucherzentrale Hessen nach wie vor: Nicht zahlen, den vermeintlichen Vertragsschluss entschieden zurückweisen, stur bleiben und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern lassen. Inzwischen hat sich auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. von dem Berliner Inkassounternehmen distanziert.

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