Immer mehr dubiose Kreditvermittler drängen in den Markt mit unseriösen Versprechen, wie „Kredit ohne Schufa“
Menschen mit Schulden wird ein sog. Schulden-Management angeboten.
Massiv bewerben Kreditvermittler ihre Angebote im Internet, per Postwurfsendung, Zeitungsbeilage oder gar mit persönlichen Anschreiben: „Wir lehnen Sie nicht ab“ oder „In 14 Tagen frei von finanziellen Sorgen“ lauten die immer ähnlichen Werbebotschaften. Doch was Verbraucher bekommen, die auf solche Angebote reagieren, sind lediglich leere Versprechungen und hohe Rechnungen. Statt der gewünschten Liquiditätszufuhr entstehen so nur neue Kosten.
Die Maschen, mit denen Verbraucher von unseriösen Kreditvermittlern über den Tisch gezogen werden, ähneln sich: Meldet sich ein Interessent auf eine Werbeanzeige, erhält er schon nach kurzer Zeit eine Rückmeldung, die den Eindruck erwecken soll, dass die gewünschte Kreditsumme bereits bewilligt ist. Die darauf folgenden Rechnungen über pauschale Aufwandsentschädigungen oder teure Finanzsanierungsverträge und provisionsträchtige Versicherungen erscheinen dann nur wie der notwendige nächste Schritt unmittelbar vor Auszahlung des Kredits.
„Hier schlagen Unternehmen mit einer unerhörten Dreistigkeit Profite aus der finanziellen Notsituation kreditbedürftiger Verbraucher“,
klagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
„Viele Betroffene sehen die Rechnung als obligatorischen Bestandteil der Kreditvermittlung an oder zahlen aus purer Angst vor einem negativen Schufa-Eintrag.“
Dass die Vorgehensweisen der Unternehmen dabei zum Teil auch geltendes Recht verletzen, zeigt ein aktueller Fall, der durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich abgemahnt wurde: Die Luzern Finanz GmbH warb damit, schnell und unbürokratisch einen Kredit zu vermitteln. Die Verbraucher erhielten aber neben der vermeintlichen Kreditzusage zunächst einen Finanzsanierungsantrag, den sie unterschreiben und zurücksenden sollten. Für den dann per Nachname zugestellten Vertrag verlangte das Unternehmen im konkreten Fall 249,50 Euro, die direkt bei Zustellung der Unterlagen an der Haustür gezahlt werden sollten. Das Unternehmen konnte durch die Verbraucherzentrale erfolgreich abgemahnt werden und gab die geforderte Unterlassungserklärung ab.
Die Verbraucherzentrale fordert den Gesetzgeber auf, Kreditvermittlungen und Finanzsanierungen der Zulassung und Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu unterstellen.
„Wir brauchen dringend eine Aufsicht, die solchem Treiben durch Entzug der Erlaubnis ein Ende bereiten und Verantwortliche in die Haftung nehmen kann“,
fordert Nauhauser.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Aufstellung der in jüngster Zeit erfolgreich abgemahnten Kreditvermittler und rechtswidrigen Geschäftsbedingungen veröffentlicht, die unten auf dieser Seite dargestellt wird.
Betroffene Verbraucher können sich per Mail (finanzen@vz-bw.de) an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden.
Rechnung statt Kredit
Fallbeispiel
Zur Darstellung der Methoden vieler Kreditvermittler zunächst ein typischer
Fall aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale: Ein Ehepaar benötigte
einen Kredit über den Betrag von 7.000 Euro und beauftragte per Internet
die Kreditvermittlungsfirma Luzern Finanz GmbH mit der Vermittlung
eines Kreditvertrages. Aber statt eines Kreditangebotes erhielt das Ehepaar
ein Angebot für eine „Finanzsanierung“ von einer Firma namens Royal Finance
Group GmbH, mit der Aufforderung, die Unterlagen unterzeichnet
zurückzusenden. In dem Glauben, dies sei notwendig, um den Kredit zu
bekommen, unterzeichnete das Ehepaar den Vertrag – und genau diese
Vorstellung wollte der Kreditvermittler anscheinend auch erwecken. Den
gewünschten Kredit erhielt das Ehepaar nicht, dafür wurde ihm der Finanzsanierungsvertrag zugesandt. Allein für den Empfang der Unterlagen wurde
eine Nachnahmegebühr von 249,50 Euro verlangt. Hinter der vollmundigen
Werbeaussage des Kreditvermittlers „Wir lehnen Sie nicht ab“ und der Zusage
„100% Kostenlose Anfrage“ verbirgt sich also ein kostenpflichtiger
Finanzsanierungsvertrag, manchmal auch Schuldenregulierung genannt,
der den Verbrauchern keineswegs zu einem Kredit verhilft, sondern ihnen
im Gegenteil noch zusätzliche Verbindlichkeiten aufbürdet. Die „Leistung“
der Finanzsanierer besteht in der Regel aus schlichten Verwaltungsaufgaben,
wie der Aufstellung und Zusammenfassung der Verbindlichkeiten.
Diese Leistungen haben jedoch keinen wirklichen Wert für die Kunden, weil
sie dies mit etwas Zeitaufwand auch selbst bewerkstelligen können.
Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen
einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung (siehe Seite 2) und zum Teil rechtswidriger
Vertragsklauseln hat die Luzern Finanz GmbH am 14.6.2011 eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Hier die Rechtlichen Verstöße einzelner Unternehmen, welche erfolgreich von der Verbraucherzentrale geahndet wurden:
(Stand 05.07.2011)
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat aufgrund von zahlreichen
Verbraucherbeschwerden die Werbeaussagen und Praktiken einiger Kreditvermittler
und sogenannter Finanzsanierer untersucht und abgemahnt.
Das Ergebnis ist bezeichnend für die Praktiken in dieser Branche. Einige
der Kreditvermittler und die relevanten rechtlichen Verstöße sind nachfolgend
aufgeführt.
Mit einer Abmahnung wird ein Unternehmen aufgefordert, zum Beispiel
eine beanstandete Werbung zukünftig zu unterlassen. Außerdem muss das
Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Gibt das Unternehmen die Unterlassungserklärung ab, ist das Verfahren
außergerichtlich erledigt. Wenn ein Unternehmen eine Unterlassungserklärung
verweigert, kann die Frage vor Gericht geklärt werden.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Luzern Finanz GmbH,
Unterlassungserklärung vom 14.06.2011:
„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: …. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem
ausdrücklich zugestimmt haben. Ich/Wir habe/n die datenschutzrechtlichen Erklärungen
zur Kenntnis genommen und bin/sind damit einverstanden.“
Die Bestätigung der Datenschutzerklärung darf in der Widerrufsbelehrung
nicht enthalten sein. Dadurch wird die gesamte Widerrufsbelehrung rechtlich
unwirksam, was zur Folge hat, dass der Kunde den Vertrag zeitlich
unbegrenzt widerrufen kann.
Unzulässige Auslagenpauschalen
Bavaria Finanzservice e.K., Urteil vom 31.03.2011:
„Bitte beachten Sie, dass Sie auch schon vor dem Zustandekommen eines Vertrags
zur Erstattung der erforderlichen Auslagen verpflichtet sein können, wenn Sie
Ihren Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht nachkommen.“
Eine derartige Klausel ist verboten. Sie verstößt massiv gegen den Grundgedanken
einer gesetzlichen Regelung, da nach § 655 d Satz 2 BGB nur
die Erstattung der nach Abschluss des Vertrags tatsächlich entstandenen
Auslagen des Kreditvermittlers vereinbart werden darf. Auch
Prestamo Financial GmbH, Unterlassungserklärung vom 07.08.2009:
„Ich / wir verpflichte(n) mich/uns, unabhängig von einer erfolgreichen Kreditvermittlung
des Vermittlers alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Kreditvermittlungsvertrages erforderlichen Auslagen zu erstatten. Bei postalischer Bearbeitung betragen diese Kosten max. 50,00 Euro.“
Auch diese Klausel verstößt gegen die gesetzliche Regelung in § 655 d
BGB, wonach nur die Erstattung von konkret entstandenen und erforderlichen
Auslagen zulässig ist.
Alpina Finanz AG, Urteil vom 27.10.2010:
„Die Vergütung wird mit Unterzeichnung dieses Vertrages durch die Vertragsparteien
und Zugang des Original-Finanzsanierungs-Vertrages durch die Post (per
Nachnahme) fällig.“ „Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.“
„Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Auskünfte unverbindlich
sind.“ Ebenfalls rechtswidrige und unwirksame Vertragsklauseln
Vollständige Vorleistungspflicht
Solventa Finanzservice GmbH, Unterlassungserklärung vom 09.10.2009:
„Das Honorar wird mit Unterzeichnung dieses Vermittlungsvertrages durch die
Vertragsparteien und Zugang des Original-Finanzdienstleistungsauftrages durch
die Post per Nachnahme (andere Zahlungsmöglichkeiten s.o.) fällig.“
Diese Klausel ist unzulässig, weil der Kunde die Vergütung erst schuldet,
wenn die Vermittlung erfolgreich war, also der zu vermittelnde Kreditvertrag
auch tatsächlich zustande gekommen ist.
Quelle: Verbraucherzentrale BaWü
Facto24 meint: lassen Sie sich nicht von dubiosen Kreditvermittlern über den Tisch ziehen, welche lediglich Vorkosten zur Finanzierung des Antrags auf ein Darlehen kassieren wollen, ohne die Ware -hier den Kredit- zu liefern.
Kredite ohne Anfrage bei der Schufa oder ähnlichen Bewertungssystemen gibt es nicht.
Im Zweifel ist der Kredit von der Hausbank günstiger, weil im Ablehnungsfall keine Kosten anfallen.