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New Connect der Deutschen Telekommunikationszentrale Abzocke

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor weiterer Betrugswelle

Zurzeit häufen sich Beschwerden von hessischen Verbrauchern, die von der Deutschen Telekommunikationszentrale aufgefordert werden, für die Registrierung ihres Telefonanschlusses 94,30 € binnen zehn Tagen auf ein Konto der Deutschen Skatbank zu überweisen.

Tun sie dies nicht, so entfällt die Registergültigkeit der Rufnummer, behauptet die newConnect Zweigniederlassung der Deutschen Telekommunikationszentrale.

Da es sich dabei lediglich um einen dreisten Abzockversuch handelt, empfiehlt die Verbraucherzentrale Hessen, Strafanzeige zu erstatten und keinesfalls zu bezahlen.

Bei diesem Anschreiben der newConnect handelt es sich lediglich um eine
neue Masche, mit der Verbrauchern das Geld aus der Tasche gezogen werden
soll. Es wird der Eindruck erweckt, dass der Telefonanschluss in Kürze
gesperrt wird, wenn man den geforderten Betrag nicht zahlt.

Das Schreiben mit dem Titel „Datenabgleichformular“ und angehängtem Zahlschein erweckt durch die Abbildung von Wappen und Berliner Bären sowie die Angabe von
Aktenzeichen und Rechnungsnummer einen amtlichen Eindruck. Gleichwohl sind weder die Internetseite noch der Telefonanschluss der Firma erreichbar.

Die Staatsanwaltschaft Hanau prüft zurzeit, ob ein Betrugsdelikt vorliegt und auch die Deutsche Skatbank prüft ihre rechtlichen Möglichkeiten, das Konto zu kündigen.

Betroffene Verbraucher sollten daher unbedingt Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen und die Rechnung getrost ignorieren.

Grundsätzlich gilt bei solchen unberechtigten Forderungen: Der Verbraucher muss weder zahlen noch widersprechen, Mahnungen und Inkassoschreiben dürfen getrost ignoriert werden.

Aber Vorsicht:  Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden – sonst kommt der Gerichtsvollzieher ins Haus.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen

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