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Lottospielverbot für Hartz-IV Empfänger vom Kölner Gericht bestätigt

Hartz-IV-Empfänger dürfen wohl auch in Zukunft nicht mehr auf Sportereignisse wetten. Das Landgericht Köln deutete an, dass die kürzlich erlassene einstweilige Verfügung bestätigt wird. Das Urteil soll am 5. Mai gesprochen werden.

Das Landgericht Köln hat am Donnerstag das von ihm erlassene Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger vorerst bekräftigt. Der von WestLotto angestrebten Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen die Annahme von Sportwetten von Hartz-IV-Empfängern folgte die Kammer in der mündlichen Verhandlung nicht. Stattdessen deutete der Vorsitzende Richter an, dass er die einstweilige Verfügung wohl im Wesentlichen bestätigen wird. Das Urteil soll am 5. Mai verkündet werden.

Das Gericht hatte Ende Februar WestLotto per einstweiliger Verfügung untersagt, Tippscheine für Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen. Dagegen hatte Westlotto Widerspruch eingelegt.

Die Verfügung verbietet Mitarbeitern von Lottoannahmestellen den Verkauf von Spielscheinen an Kunden, „von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen“, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Westlotto argumentiert dagegen, ein Mensch sei anhand seines Auftretens nicht als Hartz-IV-Empfänger zu erkennen. Das Gericht hob hervor, dass das Personal der Annahmestellen nicht zu prüfen habe, ob ihre Kunden Hartz-IV-Empfänger seien. Wohl aber müssten sie entscheiden, ob sie die Wette annehmen, wenn sie konkrete Hinweise darauf hätten, dass sich der Kunde das Glücksspiel angesichts seiner finanziellen Situation eigentlich gar nicht leisten könne.

Vertreter von WestLotto äußerten sich enttäuscht über den Verlauf der mündlichen Verhandlung. Ihrer Auffassung zufolge gehe die einstweilige Verfügung des Gerichts über das gesetzliche Ziel hinaus. Eine willkürliche Teilnahmeverweigerung durch das Personal der Annahmestellen widerspreche dem Persönlichkeitsschutz der Spielteilnehmer.

Man werde sich weiterhin für den Anspruch auch von Hartz-IV-Empfängern einsetzen, nicht bei der Teilnahme an Lotterien und Sportwetten diskriminiert zu werden, erklärte WestLotto-Geschäftsführer Theo Goßner. (dapd)

Facto24 meint: wieder eines dieser wahnwitzigen Urteile, mit denen Hartz-IV-Empfänger abgestraft werden sollen. Ein absolut diskriminierendes und nicht durchsetzbares Urteil. In welcher Phantasie-Welt leben eigentlich die Richter, die solchen Unsinn verzapfen ?

Quelle und ganzer Artikel: Der Westen

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