Facto24

Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner Abzocke mit falscher Email

Es gibt einen neuen Abzockversuch mit gefälschter Anwaltspost:

Massenhaft werden derzeit E-Mails versendet, die angeblich von einem Anwalt namens Olaf Kaltbrenner stammen und in denen der Empfänger aufgefordert wird, wegen illegaler Musikdownloads 100 Euro Schadenersatz zu zahlen. Doch dahinter stecken jedoch keine Anwaltskanzlei sondern Gauner, die schnell Kasse machen wollen.

Diese Mail hat den Betreff  „Ermittlungsverfahren gegen Sie„.

Die Mail wurde  in typischem „Anwalts-Deutsch“ verfasst und wirkt auf den ersten Blick authentisch. Die Betrüger fordern darin die Empfänger auf, 100 Euro Schadenersatz zu zahlen, um ein drohendes Ermittlungsverfahren zu vermeiden. Dem Empfänger wird vorgeworfen über eine Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Musikstücke von Sony Music Entertainment runter- und auch hochgeladen zu haben. Durch eine sofortige  Zahlung per Ukash könne der Empfänger die weitere Strafverfolgung abwehren. Die Betrüger hoffen, dass ihre Opfer auf die Mail hereinfallen und den Betrag ohne Zögern bezahlen.

Hier ist der Text der Email:

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:

Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.

Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2011 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: ukash.com/de Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein. alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen

Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,

Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner

Facto24 rät: nicht bezahlen, weil diese Mail eine Fälschung ist. Rechtsanwälte wickeln keine Abmahnungen mit anonymen Zahlungsmethoden als Bezahloption ab.

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