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opendownload.de, softwaresammler & Co neues Urteil gegen Content Services Ltd. ergangen

Das Amtsgericht Mannheim hat die Content Services Ltd. im Wege eines Versäumnisurteils zur Rückzahlung von knapp 5.000 € verdonnert (Az: 17 C 433/10) vom 1.3.2011

Worum geht es ?

Die Mannheimer Content Services Ltd. betreibt die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de (neuerdings auch die Vollstreckung für top-of-software.de).

Viele Mandanten der Kanzlei Thomas Meier hatten in diesem Zusammenhang eine Rechnung erhalten und aufgrund der Mahnungen Geld an diese Firma bzw. an deren berüchtigten ehemaligen Anwalt Olaf Tank gezahlt. Dieses Geld wurde nun zurück gefordert.

Was sagte das Gericht ?

Das AG Mannheim (Az: 17 C 433/10) hat in der mündlichen Verhandlung vom 1.3.2011 im Wege des Versäumnisurteils erkannt, das die CSL dieses Geld nebst Kosten und Zinsen zahlen muss.

Im Detail: 46 Mandanten bekommen ihr Geld zurück, das sie an CSL gezahlt hatten.

Einer von den 46 Mandanten hatte sogar schon für 2 Jahre gezahlt (und somit 2 Forderungen). Auch hier hielt das Gericht die Rückforderung für schlüssig.

In einem weiteren Fall (die 48. Forderung) folgte das Gericht der Mannheimer Rechtsprechung, wonach die CSL für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten aufkommen muss.

Da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt (mit ganz wenigen Ausnahmen), hatten diese Mandanten ihre insgesamt 48 Rückforderungen abgetreten und Kanzlei Meier hat diese gemeinsam eingeklagt. So kamen 4.866 € zusammen. Mit den zugesprochen Zinsen sind bereits über 5.000 € aufgelaufen.

Rechtskraft:

Gegen das Versäumnisurteil kann die Gegenseite 14 Tage lang Einspruch einlegen. Dann ginge das Verfahren weiter und es würde ein neuer Termin bestimmt werden.  Ob diese es tut, ist noch ungewiss

Quelle: Rechtsanwalt Thomas Meier

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