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Prozess gegen Abzocker hat heute vor dem Landgericht Osnabrück begonnen

Heute hat vor der 15. Grossen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück der mit Spannung erwartete Prozess gegen Michael B. (Ulrichstein), Bernhard S. (München) Alexander J. K. (Frankfurt/Main) begonnen.

Diese Herrschaften kennt in Deutschland eigentlich jeder, der sich mit Verbraucherschutz beschäftigt. Insbesondere durch Aktivitäten im Bereich so genannter Internet-Abofallen verschafften sie sich einen (zweifelhaften) Ruf.

Die Anklage in Osnabrück lautet unter anderem auf gewerbs- und bandenmäßige Erpressung, Betrug und Beihilfe hierzu.

Laut der 211 Seiten umfassenden Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Osnabrück sollen zwei der sechs Angeklagten im Frühjahr 2004 beschlossen haben allein zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation in 7 Fällen regelmäßige Abmahnungen vorzunehmen, um danach Vertragsstrafen zu provozieren.

Am ersten Verhandlungstag wurden die Personalien der Angeklagten erörtert und die Anklageschrift verlesen.

Auch die Abofallenproblematik soll ein Teil der Vorwürfe sein.

Schwerpunkt der vom Osnabrücker Staatsanwalt Jürgen Lewandrowski verfassten, über 200 seitigen Anklageschrift ist allerdings ein Bereich, mit dem sich auch seriöse Verbraucherschützer tagtäglich beschäftigen: die Abwehr vermeintlich unerbetener Werbung.

Die Staatsanwaltschaft meint, belastbare Hinweise gefunden zu haben, dass die Angeklagten systematisch Erpressung und Abmahnbetrug im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Spammings begangen hätten.

Eine Beweisaufnahme wurde noch nicht aufgenommen.

Fortsetzungstermine sind für den 03. März für den 11., 17., 25. und 31. März sowie 08. April 2011 anberaumt.

Parallel hierzu hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Anklage wegen Betrugs gegen Michael B. und seine frühere Geschäftspartnerin Katarina D. zugelassen (Az. 1 Ws 29/09).

B. wird vorgeworfen zwischen August 2006 und April 2008 zunächst allein, später mit Katarina D., Internetdienste wie einen Routenplaner betrieben und Kunden zur kostenpflichtigen Anmeldung verleitet zu haben. Der Hinweis auf die 59,95 Euro Kosten sei bewusst so gestaltet gewesen, dass Nutzer ihn übersehen.

Die Luft um die Abzocker des sogenannten Frankfurter Kreisels wird immer dünner…

Ein Video Team von Konsumer.info war bei der Prozesseröffnung in Osnabrück vor Ort und hat berichtet:

Quellen: Kanzlei Richter antiabzockenet

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