Facto24

Zwei Abofallenbetreiber mit Haftbefehl festgesetzt: ist "online-downloaden.de" im Spiel ??

Nun wird es eng für Betreiber von Abofallen im Internet:

Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht in Frankfurt Abofallen als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft und Anklagen gegen Betreiber zugelassen. ( Beschluss vom 17.12.2010, Aktenzeichen: 1 Ws 29/09 )

Heute  zog die Hamburger Justiz nach:

es wurden zwei Männer verhaftet, die in großem Stil Abofallen aufgestellt haben sollen. Das Amtsgericht erließ gegen die Männer am Abend Haftbefehle.

Daraufhin haben Beamte des Landeskriminalamtes für Computerkriminalität und Urheberrechtsverletzungen (LKA 54) zusammen mit der Staatsanwaltschaft Hamburg diese Haftbefehle und ingesamt 70 Beschlüsse gegen diese Herrschaften vollstreckt.

Den beiden 27- und 30-jährigen Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, mehrere tausend Geschädigte durch sogenannte „Abo-Fallen“ betrogen und einen Gesamtschaden von fast 5 Millionen Euro verursacht zu haben.

In eingeweihten Kreisen wird spekuliert, daß es sich dabei um die Betreiber von “online-downloaden.de” gehandelt haben soll…

Michael Bardenhagen, der Betreiber von Online-Downloaden.de war bereits in der Vergangenheit mit den Abzock-Seiten 99downloads.de und online-zitatesammlung.de negativ aufgefallen.

Zur Verhaftung selbst gab die Polizei in Hamburg am 7.2.2011 diese PRESSEMELDUNG heraus:

Seit Mitte 2009 erstatteten mehrere tausend Geschädigte in Deutschland Strafanzeigen bei den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften, da sie Rechnungen von 60 bis 80 Euro für angeblich von ihnen abgeschlossene, kostenpflichtige Abo-Verträge erhalten hatten. Den Anzeigenden wurden zum großen Teil auch Inkassoaufforderungen zugestellt.

Für die Einstellung der Abo-Seiten im Internet war ein Geflecht aus neun arbeitsteilig agierenden Unternehmen verantwortlich. Diese Firmen hatten ihren Sitz in Hamburg und Lüneburg (Niedersachsen). Auf den Internetseiten wurden Programme angeboten, die grundsätzlich oder zumindest als Testversion kostenfrei hätten bezogen werden können. Den Beschuldigten war es durch die Rechteinhaber nicht gestattet worden, diese Programme wirtschaftlich zu nutzen. Es besteht der Verdacht der Urheberrechtsverletzung.

Die Vielzahl der Anzeigenerstatter gab an, dass auf den Internetseiten kein Kostenhinweis vorhanden war oder dieser bewusst durch die Beschuldigten verschleiert wurde. Somit besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges.

Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes führten auf die Spur eines 27-jährigen Lüneburgers, der zusammen mit dem 30-jährigen weiteren Hauptbeschuldigten, sechs Strohleute als Geschäftsführer eingesetzt hatte. Um die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüche zu erschweren, wurden die Firmen, Konten und Büroräume bereits nach kurzer Zeit wieder geschlossen.

Über 65.000 Geschädigte zahlten nach Mahnungen und Inkassoforderungen nahezu 5 Millionen Euro auf die Konten der Beschuldigten ein.

Bei den Durchsuchungen in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Würzburg, Süderlügum und Lüneburg vollstreckten die Ermittler zwei Haftbefehle und arrestierten knapp 1,5 Millionen Euro. Zudem wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, welches noch ausgewertet werden muss. Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes dauern an.

Die beiden Beschuldigten wurden nach ihrer Verhaftung dem Haftrichter zugeführt, die Haftbefehle wurden erlassen.

Veh.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Holger  Vehren
Telefon: 040/4286-56215
Fax: 040/4286-56219
www.polizei.hamburg.de

Facto24 meint: die Luft wird merklich dünner für die „Großen“ unter den Internetbetrügern und Abzockern.

Es soll auch Anwälte aus entsprechenden Kreisen geben, die in weiser Voraussicht bereits  Konsequenzen gezogen haben sollen und die Praxis überhastet dichtgemacht haben.

Die Szene der Abofallenbetreiber ist in Aufruhr und wir als Beobachter sind sehr gespannt, was als nächstes passiert und welche Köpfe rollen werden.

Es liegt was in der Luft und das Echo dieser Paukenschläge der Hamburger und Frankfurter Justiz wird hoffentlich recht bald diese Pest und Abschaum des Internets hinwegfegen und dort hinbefördern, wo diese hingehören: hinter schwedische Gardinen !

Wir raten den Opfern dieser Abofallen unbedingt ihre Ansprüche geltend zu machen, sobald es festeht, um wen es sich bei den zwei Festgenommenen ganz genau handelt.

Ermittlungsbehörden sprechen von einem Schaden von etwa 5 Millionen und einer Beschlagnahme von etwa 1,5 Mio Euro.

Das ist immerhin eine fast 30 Prozent Quote !!!

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen…:

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