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Ägypten und Tunesien: auswärtiges Amt warnt vor Auslandsreise

Wegen der gegenwärtigen Unruhen in der arabischen Welt hat das Auswärtige Amt Reisewarnungen für die Regionen Tunesien und Ägypten ausgegeben.

In der Meldung vom 1.2.2011 zu Ägypten heisst es:

Das Auswärtige Amt rät von Reisen nach Ägypten aufgrund der instabilen Lage derzeit ab, insbesondere von Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez sowie in die urbanen Zentren im Landesinnern und im Nildelta.

Die Lage in den Touristenzentren am Roten Meer ist derzeit ruhig. Jeder Reisende wird jedoch gebeten, sich vor Reiseantritt gründlich über die Sicherheitslage am konkreten Zielort der Reise zu informieren.

In den letzten Tagen haben sich in ganz Ägypten, insbesondere in der Hauptstadt Kairo sowie den meisten größeren Städten Demonstrationen ereignet. Dabei kam es auch zu Plünderungen. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitsbehörden bzw. Militärs kam es zu einer erheblichen Anzahl von Toten und Verletzten.

Die Demonstrationen richten sich nicht speziell gegen Ausländer.

Die am 28. Januar verhängte nächtliche Ausgangssperre für die Städte Kairo, Alexandria und Suez ist verlängert worden. Für Details ihrer zeitlichen und örtlichen Ausdehnung wird dringend empfohlen, die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen. Ägyptische Sicherheitskräfte mit Ausnahme des Militärs zeigen derzeit keinerlei Präsenz.

Reisenden in Ägypten wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Das Auswärtige Amt hält engen Kontakt mit den deutschen Fluggesellschaften; Ziel ist die Bereitstellung weiterer zusätzlicher Kapazitäten für Flüge aus Kairo.

Die Lufthansa hat auf ihrer Website eine Sonder-Telefonnummer veröffentlicht (+49-30-50570341), unter der Flüge ausschließlich ab Kairo gebucht werden können.

Ab sofort können freie Plätze auf Flügen der AirBerlin von Sharm el Sheik, Hurghada und Marsa Alam nach Deutschland gebucht werden. Reisende, die Ägypten über diese Flughäfen verlassen möchten, können bis 09. Februar über folgende Erreichbarkeiten buchen:

a) Internet – www.airberlin.com

b) Telefon – +49 1805 737 800

c) Flughafen – Agentur (Handling Agent)  A.S.E. kann auch im Auftrag von Air Berlin Buchungen vornehmen.

In den Touristenorten am Roten Meer verläuft der Flugverkehr derzeit normal und mit ausreichenden Kapazitäten.

Die aktuelle Meldung zur Lage in Tunesien vom 1.2.2011:

Trotz landesweiter Beruhigung der Lage muss die weitere Entwicklung abgewartet werden. Deshalb wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Tunesien abgeraten.

Die tunesische Regierung hat am 14. Januar 2011 den Ausnahmezustand ausgerufen, der weiterhin in Kraft ist. Auch die nächtliche Ausgangssperre, die derzeit von 22.00 Uhr bis 4.00 Uhr im ganzen Land gilt, besteht fort.

Es wird dringend empfohlen, Anweisungen der Sicherheitsbehörden zu beachten!

Mit weiteren Demonstrationen und Protesten ist zu rechnen.

Touristen und Ausländer sind nicht Ziel der Ausschreitungen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Größtmögliches umsichtiges Verhalten wird dringend empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät – wie in allen Ländern der Region – unabhängig von der weiteren Lageentwicklung auch weiterhin bei Aufenthalten in Tunesien grundsätzlich zu erhöhter Aufmerksamkeit.

Die Verbraucherzentrale rät Urlaubern:

Wegen politischer Unruhen rät das Auswärtige Amt derzeit von „nicht unbedingt erforderlichen“ Reisen sowohl nach Tunesien als auch nach Ägypten ab. In beiden Ländern kommt es täglich zu gewaltsamen Demonstrationen und Ausschreitungen.

Pauschalurlauber sollten sich an den Veranstalter und „Rucksacktouristen“ an den Hotelier vor Ort wenden. Individualreisende haben jedoch keinen Anspruch auf kostenlose Stornierung der Zimmerbuchung. Sie sind auf die Kulanz des Hoteliers angewiesen.

Fallen für Pauschalurlauber lediglich einzelne Reiseleistungen wie etwa Ausflüge in die Hauptstädte aus, kann der Reisepreis entsprechend gemindert werden.

Die hiesigen Reiseveranstalter haben die Urlauber inzwischen aus Tunesien zurückgeflogen, Rückflüge aus Ägypten könnten nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes kurzfristig organisiert werden.

Die bis dahin erbrachten Leistungen und den Rückflug müssen die Reisekunden bezahlen. War bzw. wird der Rückflug teurer als der vertraglich vorgesehene Flug, tragen Kunden und Reiseveranstalter diese Mehrkosten je zur Hälfte.

Die großen Reiseveranstalter haben alle Flüge nach Tunesien bis zum nächsten Wochenende gestrichen.

Einige von ihnen bitten ihre Kunden, Reiseziele in Ägypten zu meiden.

Pauschalreisende, deren Urlaub noch bevorsteht, können den Vertrag kündigen.

Dafür fällt kein Stornoentgelt an. Eine Umbuchung auf ein anderes Ziel oder einen anderen Termin können die Reisekunden nicht verlangen; sie müssen aber auch eine vom Veranstalter angebotene Umbuchung nicht hinnehmen. Wer sie akzeptiert, zahlt eventuell ein Entgelt

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