Deine Meinung

  1. Peter sagt:

    Ingo: Die Verjährung ist eine Einrede. Das heißt, man muss sich darauf berufen. Wenn beispielsweise eine verjährte Forderung gerichtlich geltend gemacht wird, der Beklagte die Verjährungseinrede aber nicht erhebt, dann darf das Gericht nicht auf die Verjährung hinweisen.

    05/08/2011
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  2. Ingo sagt:

    Da verjährt, brauche ich also für 2006 nichts mehr zu bezahlen ! Wieso schreiben diese „Anwälte“ einen dann trotzdem an? Die müssten das doch wissen. Guter Post, ich komme auf jeden fall oefter

    08/01/2011
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