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Schnee und Eis bei Bahn und Flugzeug – trotz Wetterchaos haben Reisende Ansprüche

Eis und Schnee führen derzeit zu Verspätungen und Ausfällen bei Airlines und Bahn.

Schnell werden dann Ansprüche Reisender mit „außergewöhnlichen Umständen“ abgewiegelt.

Doch Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg stellt dazu klar:

„Bei mehrstündigen Verspätungen und Ausfällen haben Flug- und Bahnreisende sowie Pauschalurlauber Rechte.“

So stünden ihnen auch bei Wetterkapriolen Entschädigungen zu, wenn die nicht rechtzeitige oder unzureichende Vorbereitung auf absehbare Ereignisse Ursache für Leistungsstörungen sei.

Bei einer Zugverspätung im Nahverkehr ab 20 Minuten können Reisende zum Beispiel einen anderen, gegebenenfalls auch höherwertigen Zug benutzen. Zwischen 0 und 5 Uhr oder bei Ausfall des fahrplanmäßig letzten Zuges des Tages werden Kosten bis maximal 80 Euro für Bus oder Taxi erstattet.

Betroffene sollten sich daher nicht vorschnell abwimmeln lassen.

Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof

  • Ab 60 Minuten Verspätung an ihrem Zielbahnhof erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
  • Der ICE-Sprinter-Aufpreis wird ab 30 Minuten Verspätung des ICE-Sprinters erstattet.
  • Streckenzeitkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt. Bei Wochen- und Monatskarten des Nahverkehrs bitten wir die Verspätungsfälle nach Ablauf der Geltungsdauer gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen.
  • Entschädigungsbeträge von weniger als 4 EUR werden nicht ausgezahlt. Somit müssen Inhaber von Zeitkarten des Nahverkehrs mindestens zwei (1. Klasse) bzw. drei (2. Klasse) Verspätungen geltend machen und diese gesammelt einreichen.
  • Bei Zeitkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt.
  • Der Fahrgast kann im Entschädigungsfall zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Geldbetrags wählen.

Die Bestätigung Ihrer Verspätung erhalten Sie entweder durch das Servicepersonal des verspäteten Zuges oder am DB Service Point bis fünf Tage nach der Reise, sofern die Verspätung aufgrund der dort vorliegenden Informationen nachvollzogen werden kann.

Ein Online-Formular für Ihre Erstattungsrechte erhalten Sie H I E R (Musterformular)

Musterbriefe zum Thema Flugreisen und Beschwerden können Sie hier abrufen:

Hier gibt es den Brief zumThema Flug-Annullierung  (alle Briefe dienen lediglich Ihrer Information, unter Ausschluß jeglicher Haftung bei einer Verwendung)

Hier gibt es  noch mehr Musterbriefe zu Annulierung, Verspätung und Rückerstattung bei Flugreisen

IHRE RECHTE ALS FLUGPASSAGIER BEI VERSPÄTUNGEN:

Bei Flugverspätungen versuchen die Airlines, natürlich so billig wie möglich davonzukommen. Allerdings müssen sie sich dabei an die EU-Verordnung 261 halten, die den Passagieren ganz klare Ansprüche zusichert.

Wer auf seinen Flug deutlich länger wartet als im Flugplan vorgesehen, sollte wissen: Seit der EU-Verordnung 261 aus dem Jahr 2004 haben Passagiere klare Ansprüche. Und: 2006 hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Rechte der Passagiere deutlich gestärkt, indem er nun verlangt, dass Airlines ihre Kunden auch für Flugverspätungen entschädigen.

Bei höherer Gewalt, zu der auch heftiger Schneefall zählt, haben die Reisenden bei einem Flugausfall bzw. Flugverspätungen hingegen kein Recht auf Ausgleichszahlungen.Etwas anderes sind jedoch Versorgungsleistungen wie Essen und Übernachtungen.

So hat die Deutsche Lufthansa seit dem diesjährigen  strengen Wintereinbruch  schätzungsweise bereits mehrere Zehntausend Passagiere verpflegt, mit Bahn-Vouchers ausgestattet und in Hotels untergebracht.
Aber: „Entschädigungen gewähren wir nicht“, so ein Lufthansa-Sprecher.

Bitte beachten Sie, dass jede Publikation nur den Stand der Dinge zum jeweiligen Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt.

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