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outlets.de und Schnäppchenseiten die Abofallen zur Weihnachtszeit

outlets.de ist eine Nachfolgerseite von der sattsam bekannten Kostenfalle „Fabriken.de“ und mittlerweile für viele verärgerte Verbraucher zu einem festen Begriff geworden: 96 Euro pro Jahr bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren, so verlangen es die AGB`s,  sind fällig, wenn sie unbedacht klicken.

Inzwischen wurde das Projekt der ICONTENT GMBH mit Geschäftsführer Tomas Franko um neue Webseiten erweitert, die entweder weiterleiten oder aber so wie die „Fabrikverkauf-Seiten“  als Nachfolger von outlets.de gelten können.

www.spielwaren-dino.de ist eines dieser neuen Projekte, welches rechtzeitig zu Weihnachten online gegangen ist (und bereits sporadisch per Google-Ads geschaltet wird)

Weitere „Schnäppchen-Seiten“,  die dem  Frankfurter Kreisel zugerechnet werden, und gerade jetzt zur Weihnachtszeit mal wieder aktuell werden, sind:

Fabrikverkauf-Heute.com

fabrikverkauf-outlets.net

outletalarm.de

outlets-fabrikverkauf.com

outlets-fabrikverkauf.de

outlets-fabrikverkauf.net

aus dem IMPRESSUM der Icontent GmbH:

IContent GmbH

Bockenheimer Landstrasse 17-19

60325 Frankfurt am Main

Geschäftsführer: Tomas Franko

Handelsregister: HRB 84557 Amtsgericht Frankfurt Steuernummer: 035/236/02148

Telefon: 01805 – 99317701 Telefax: 01805 – 99317702

Lesen Sie hier, was andere Portale, die sich mit Verbraucheraufklärung und -schutz befassen zu diesen Kostenfallen meinen:

outlets.de eine Abofalle vor Gericht

„Nach dem Urteil des Amtsgerichts Leipzig (Aktenzeichen: 118 C /10105/09) können die geschädigten Verbraucher erst einmal aufatmen, denn die Richter haben eindeutig entschieden, dass die Forderungen der Webseitenbetreiber von Outlets.de unbegründet seien und die Betreiber der Abofalle unter www.outlets.de dementsprechend auch keinen Anspruch auf die Zahlung der geforderten Gebühr von 2x 96 Euro für einen Vertragsabschluss von 24 Monaten haben…“ ( tutsi )

IContent GmbH  muss  Kosten für einstweiliges Verfügungsverfahren zahlen

„Die mit dem Frankfurter Kreisel verbundene IContent GmbH des Tomas Franko muss die Kosten für ein einstweiliges Verfügungsverfahren zahlen. Vorangegangen war, dass die Firma einen gültigen Vertragsabschluss auf Outlets.de behauptete und trotz Einrede der Gemahnten nicht davon abrücken wollte, sondern einen SCHUFA-Eintrag der nunmehr strittigen Forderung androhte.“

( abzocknews )

Gericht: Kein Vertragsschluss bei outlets.de

“…kein Vertrag, keine Zahlungspflicht: Der Rest ergab sich für das Amtsgericht Leipzig von selbst: Weil die Seitenbetreiber keinen Anspruch auf Geld hatten, durften sie den Betroffenen nicht bei der Schufa melden – und ihm folglich auch nicht mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen…” (computerbetrug.de)

Und wieder eine Schlappe für die Nutzlosanbieter: outlets.de

“…wieder haben die Betreiber von outlets.de eine gerichtliche Schlappe einstecken müssen. Das Amtsgericht Leipzig hat beschlossen, dass Outlets.de die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen einer einstweiligen Verfügung tragen muss……Das Amtsgericht Leipzig führte in seinen Beschlussgründen aus, dass eine Datenübermittlung an die Schufaholding unverhältnismäßig ist, weil zwischen den Parteien kein Vertrag zustandegekommen sei. Outlets.de habe keinen Anspruch auf Vergütung der 96 € pro Jahr (konsumer.info)

Wer zum Opfer dieser Abofallen geworden ist,  sollte auch lesen, was das JUSTIZMINISTERIUM zu Abofallen im Allgemeinen sagt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat zwar mehrfach Gerichtsurteile gegen die Betreiber erstritten und hat dazu den Standpunkt eingenommen, das reines Ignorieren (wie bisher geraten) nicht mehr ausreicht!

In einer PRESSEMITTEILUNG vom 12.08.2010  meldet die Verbraucherzentrale (Bundesverband):

Kostenfallen: Bunderegierung, Bundesländer und Staatsanwaltschaften sind gefordert

vzbv auf einsamem Posten: Unterlassungsklagen können Online-Plage nicht stoppen

12.08.2010 – Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weitere Erfolge verzeichnen können. Nachdem der vzbv geklagt hatte, wurden die Betreiber der Seiten „Outlets.de“ und „Onlinedownloaden.de“ mangels Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt. Doch die Urteile sind nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage. „Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher“, untermauert vzbv-Rechtsexperte Martin Madej die Forderung nach einem Einschreiten der Politik. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.

Während die Liste der Verfahren des vzbv gegen Online-Abzocker immer länger wird, schießen gleichzeitig neue Angebote wie Unkraut aus dem Boden. Die wettbewerbsrechtlichen Erfolge des vzbv und der Verbraucherzentralen schrecken die Betreiber nicht in ausreichendem Maße ab. Der vzbv nimmt neben der Bundesregierung die Staatsanwaltschaften und die Bundesländer in die Pflicht, endlich konsequent einzuschreiten.

  • Die Bundesregierung muss umgehend klarere gesetzliche Vorgaben machen, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen. Dass ein Angebot Geld kostet, muss vor Vertragsabschluss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld (Button-Lösung). Die Staatsanwaltschaften müssen die im großen Stil praktizierte Abzocke verfolgen und deren Betreiber anklagen. Bisher ist die strafrechtliche Verfolgung sehr unbefriedigend. Um ein gezieltes Vorgehen zu ermöglichen, sollte die Gründung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften geprüft werden.
  • Die Bundesländer müssen aus den Startlöchern kommen. Die Abzocker begehen durch die verschleierte Preisangabe Ordnungswidrigkeiten am laufenden Band. Die Bundesländer müssen die Verstöße ahnden und entsprechende Bußgelder verhängen. Die offenkundige Verletzung der Preisangabenverordnung dürfen die Länder nicht ignorieren.

Die Falle schnappt zu
In den aktuellen Urteilen haben sich die Gerichte explizit mit der Frage befasst, wie Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden. Die Richter beschreiben in ihren Urteilen, wie durch geschickt platzierte Werbeanzeigen bei Google oder Yahoo ein verwirrendes Netz um den Verbraucher gesponnen wird. Die Aufmerksamkeit des Verbrauchers wird gezielt auf unwichtige Detailinformationen gelenkt, er verliert den Überblick und übersieht schließlich den versteckten Kostenhinweis. Die Falle schnappt zu.

Immer wieder „alte Bekannte“
Bemerkenswert ist, dass immer wieder „alte Bekannte“ und gleiche Namen unter den Betreibern auftauchen. In einem aktuellen Verfahren geht der vzbv gegen die Firma Antassia GmbH vor, die die Seite „Top-Of-Software.de“ betreibt. Geschäftsführer der Firma Antassia ist Alexander Varin, der auch mit der Seite „opendownload.de“ aktiv ist. Weitere Verfahren laufen zum Beispiel gegen die Firma Webtains mit der Seite „routenplaner-service.de“ oder gegen die Firma Eventus, mit der Seite „routenplaner-power.de“.

Urteil des LG Hamburg vom 08.07.2010, Az. 327 O 634/09 – nicht rechtskräftig
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 17.06.2010, Az. 2-03 O 556/09 – nicht rechtskräftig

Was also tun, wenn die Falle zugeschnappt hat ?

Um ganz sicher zu gehen,  sollten angemahnte Verbraucher zunächst eine Kündigung per Einschreiben Rückschein an die entsprechenden Betreiber von Abofallen schicken und danach erst einmal abwarten,  ob tatsächlich auch ein richtiger Mahnbescheid von einem deutschen Amtsgericht kommt.

Gegen einem solchen MAHNBESCHEID (kommt im gelben Umschlag vom AG) müsste dann sofort WIDERSPRUCH eingelegt, sowie ein Anwalt zu Rate gezogen oder der Verbraucherschutz befragt werden.  Verbraucherschutz

Wie einfach es ist sich mit der Hilfe und Unterstützung von Suchmaschinenwerbung in den Suchergebnissen auf Google und Co. ganz nach oben zu pushen zeigt diese AKTE 2010 Sendung:

Neue Maschen der Internet-Gauner
Hochgeladen von verbraucherinfoTV. – Neueste Nachrichten Videos.

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