Facto24

Irmler schickt Abmahnungen an Webseitenbetreiber

-MKH-

Haben Sie auch Post von einem Herrn Irmler bekommen ?

Seit ein paar Tagen bekommen Betreiber von kleinen Webseiten und onlineshops per Post Abmahnschreiben, in welchen ein gewisser Herr Irmler die Seitenbetreiber abmahnt, weil diese angeblich beim Besuch derer Internetseiten die IP dieses Herrn speichern würden und dies sei angeblich verboten.

Irmler führt aus, daß die Speicherung der IP gegen geltendes Datenschutzrecht verstoße und er habe diese Speicherung dokumentiert.

Irmler behauptet, daß ihm Kosten in Höhe von 128,50 Euro entstanden seien und verlangt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und ausserdem natürlich die 128,50 Euro zu bezahlen, sonst „werden rechtliche Schritte eingeleitet“

Das Geld soll auf das Konto:

Name: Irmler

Konto Nr.: 5 296 300 00

BLZ 100 500 00

Landesbank Berlin

eingezahlt werden, um weiteren Ärger zu vermeiden.

Falls der Administrator der Aufforderung nicht nachkomme, werde Irmler ein Strafverfahren über seinen Rechtsanwalt einleiten. Und dann koste das Ganze 20.000 Euro, so behauptet der Abzocker und spekuliert damit auf die Ängste und Unwissenheit kleiner Webseiten-Betreiber.

Echte Rechtsanwälte und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar geben auf Nachfrage zur Berechtigung dieser Abmahnungen ein KLARES NEIN

Wenn man im Internet surft, hinterlässt man bei jedem Klick auf einer Seite die Hausadresse seines Computers, die so genannte IP-Adresse. Die muss ohne Zustimmung des Besuchers zwar sofort wieder gelöscht werden, aber wenn das nicht geschieht, kann der Besucher hinterher nicht einfach kostenpflichtige Abmahnungen verschicken und von dem Internetseitenbetreiber Geld verlangen

Das teilte die Pressesprecherin des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Juliane Heinrich, aus Berlin dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net mit

Quelle: GoMoPa

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